Förderungen
NÖ Bildungsförderung
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
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Arbeitnehmer/innen aus dem Bereich der Privatwirtschaft
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Arbeitnehmer/innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
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Wiedereinsteiger/innen bis höchstens drei Jahre nach Ende der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten
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Sozialhilfebezieher/innen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
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Arbeitnehmer/innen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind
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Arbeitnehmer/innen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
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Arbeitnehmer/innen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen
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öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung, wie z.B. Straßenwärter, Tischler, Elektriker, etc.
Voraussetzungen für die NÖ Bildungsförderung
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Österreichische Staatsbürgerschaft
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Österreichischen Staatsbürger/innen sind gleichgestellt:
- Staatsangehörge eines anderen EWR-Mitgliedsstaates sowie deren Familienangehörige
- anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-Bürger/innen handelt
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Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens 3 Monaten vor Kursbeginn
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Besuch eines berufsspezifischen Weiterbildungskurses bei einem in NÖ zertifizierten Bildungsträger (Cert NÖ). Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Beruf.
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Die berufsspezifische Weiterbildung erfolgt zur Arbeitsplatzsicherung.
Förderungshöhe:
Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.640 Euro als Förderung in Anspruch genommen werden.
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50 % der Kurskosten: Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahren und Arbeitnehmer/innen die Kinderbetreuungsgeld beziehen.
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80 % der Kurskosten: Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind, Arbeitnehmer/innen über 45 Jahre und Sozialhilfebezieher/innen.
Auszahlung:
Die Förderung wird nach erfolgter Bezahlung der Kurskosten und Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars bzw. sonstiger erforderlicher Unterlagen an den/die Antragsteller/in ausbezahlt.
Erhält der/die Antragsteller/in von anderer Seite einen Zuschuss zu den Kurskosten, wird gemäß der Förderungshöhe die Differenz auf die Gesamtkosten ausbezahlt.
Nicht gefördert werden:
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Personen, die beim AMS als arbeitslos vorgemerkt sind (Ausnahmen siehe oben)
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Teilnehmer/innen an Arbeitsstiftungen und Beschäftigte in Beschäftigungsinitiativen
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alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratstudium, Propädeutikum, Lehrgänge universitären Charakters bzw. Studiums sowie postgraduale Studien)
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Schulen mit Maturaabschluss (Ausnahme: siehe Pkt.1)
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der Besuch von Hobbykursen
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der Erwerb von Lenkerberechtigungen, die nicht zur berufsspezifischen Weiterbildung dienen
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Kurskosten unter 70 Euro
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Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und dergleichen sowie Prüfungsgebühren, auch wenn diese in pauschalen Kurskosten enthalten sind
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Ausbildungen und Umschulungen.
Anträge und Ablauf der Förderungsabwicklung:
Einreichfrist:
Die Anträge samt allfälliger Beilagen müssen bis spätestens drei Monate nach Ende des Kurses (Moduls) bzw. Ablegung der Abschlussprüfung eingebracht werden.
Rechtsanspruch:
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel.
Härteklausel:
In berücksichtungswürdigen Projekten und Einzelfällen sind Ausnahmen zulässig.
Nachprüfende Kontrolle und Rückerstattung:
Die eingelangten Anträge werden von der Abteilung Allgemeine Förderung hinsichtlich der darin enthaltenen Daten und Angaben auf ihre Richtigkeit überprüft. Wurde die Förderung auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist sie unverzüglich rückzuerstatten. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Kontakt:
Arbeitnehmerförderung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Wolfgang Schandl, Telefon (02742) 9005-11225 bzw. Claudia Wiesmann, Telefon (02742) 9005-11231
Nähere Informationen unter:
http://www.noe.gv.at/bildung/aus-und-weiterbildung/bildungsfoerderung/bildungsfoerderung.html
Online-Antragsformular
(Bitte das Online-Antragsformular ausfüllen und an das Kursinstitut weiterleiten!)
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2010