Voraussetzungen zur Anmeldung

ist der positive Abschluss einer ...

  • Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
  • Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr.298/1990
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
  • Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten.