Förderungen
waff Weiterbildungskonto
Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten Wienerinnen und Wienern, wenn die Kurse bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger (zB WIFI) besucht wurden.
Wer wird gefördert?
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Arbeiter/innen, Angestellte, Vertragsbedienstete
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Geringfügig Beschäftigte
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Freie Dienstnehmer/innen nach ASVG
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Lehrlinge
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Arbeitslose (beim AMS Wien gemeldet)
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Personen, die beruflich wieder einsteigen möchten
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Personen in Eltern- oder Bildungskarenz
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Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistende und Zivildiener
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Sozialhilfeempfänger/innen
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Neue Selbstständige (das sind Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG, versichert sind)
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Neuzuwanderer mit "Niederlassungsbewilligung beschränkt"
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Nicht gefördert werden alle anderen Selbstständigen, sowie Beamte, Studenten/Studentinnen, Schüler/innen und Pensionisten/Pensionistinnen.
Was wird gefördert?
Der waff unterstützt Sie finanziell bei Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung, sofern diese Kosten 75 Euro pro Kurs übersteigen. Nicht gefördert werden Bücher, Skripten und staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse.
Wie hoch ist die Förderung?
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50 % der Kurskosten, max. 200 Euro
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50 % der Kurskosten, max. 300 Euro, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kurs- bzw. Semesterbeginns entweder
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehen,
- in Eltern- oder Bildungskarenz sind oder
- Sozialhilfe bekommen.
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80 % der Kurskosten, max. 450 Euro, wenn Sie einen Hauptschul- oder Lehrabschluss erwerben, die Werkmeisterprüfung oder die Berufsreifeprüfung ablegen wollen.
Voraussetzung für die Förderung:
Sie haben spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)
Sie absolvieren Ihre Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger
Wie kommen Sie zu Ihrer Förderung?
Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung spätestens drei Monate nachdem Sie Ihre Aus- und Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben mit der Teilnahmebestätigung ein. Bei Aus- und Weiterbildungen, die aus mehreren Semestern oder Modulen bestehen, müssen Sie den Antrag für jedes Semester bzw. jedes Modul innerhalb von 3 Monaten einreichen.
Die Auszahlung des bewilligten Förderbetrages erhalten Sie je Semester bzw. Modul. Generell gilt: der Maximalbetrag kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren in mehreren Teilbeträgen oder auf einmal beantragt werden. Der genehmigte Förderbetrag wird jenem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Kurs- bzw. Semesterbeginn liegt.
Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es übrigens keinen Rechtsanspruch.
Kontakt
waff - Weiterbildungskonto, Nordbahnstraße 36, 1020 Wien
Telefon: 01 21748-555, E-Mail: waff@waff.at, Homepage: www.waff.at
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Feb. 2010