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Home > Förderungen > Steuerliche Absetzmöglichkeiten und sonstige Aktionen > Bildungsfreibetrag

Förderungen


Bildungsfreibetrag

Für wen ist die Förderung gedacht?
Für Unternehmen, die ihren Mitarbeiter/innen Fortbildungen zahlen.

ACHTUNG: Als Mitarbeiter/innen gelten NICHT: freie Dienstnehmer/innen, auf Werkvertrag tätige selbständige Mitarbeiter/innen, Mitunternehmer/in (z.B. Gesellschafter/innen einer Personengesellschaft) sowie Einzelunternehmer selbst.

Voraussetzungen
• Vorlegen eines Belegs, laut dem der Arbeitgeber Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen bei einer externen Bildungseinrichtung bezahlt hat
• oder Vorlegen eines Beleges für Fortbildung durch ein betriebseigenes Schulungszentrum (z.B Gastvortra-gende) - hier gibt es Obergrenzen
• Vollständige Einnahmen- Ausgabenrechnung (bei Pauschalierung kann der BFB nicht geltend gemacht werden)
• Gefördert werden nur Kurse, Bücher und Lehrbehelfe, nicht aber Kosten für Verpflegung und Unterbringung

Was wird gefördert?
Weiterbildung von Mitarbeiter/innen im betrieblichen Interesse: extern und innerbetrieblich

Externe Aus- und Fortbildungseinrichtungen sind nach §4 Abs. 4 Z8 EStG:
• Bildungseinrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. WIFI etc.)
• Einrichtungen, deren Geschäftsgegenstand in einem wesentlichen Umfang in der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der beruflichen Aus- oder Fortbildung besteht. Diese Tätigkeiten müssen nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden. (z.B. BauAkademien etc.)
Innerbetriebliche Aufwendungen:
• Die interne Bildungseinrichtung muss einen eigenständigen Teilbetrieb darstellen und darf ihre Leistungen nicht dritten gegenüber anbieten.
• Die Lehrinhalte müssen formalisiert in organisierter Form (z.B. Kurse, ...) durchgeführt werden. Der Umfang und die Durchführung müssen nachweisbar sein.
• Die Aufwendungen dürfen 2.000 Euro pro Kalendertag und Schulungsmaßnahme nicht übersteigen.

Wie wird gefördert?
Im Nachhinein bei der Steuererklärung.
Der Bildungsfreibetrag senkt die Bemessungsgrundlage für Einkommens- und Körperschaftssteuer und ist im Rahmen der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuererklärung des Arbeitgebers zu erfassen.

Wie hoch ist die Förderung?
20 % der Kosten können geltend gemacht werden.
Als Alternative für den Freibetrag kann für Aufwendungen den Anspruch auf den externen BFB auch im Rahmen einer Bildungsprämie in der Höhe von 6% berücksichtigt werden.

Wichtige Termine
Die für die Steuerveranlagung relevanten Termine

Gültigkeit der Förderung
Die Förderung gilt nach §§ 4 Abs 4 Z 8 und Z 10, 108 c EStG (Einkommensteuergesetz) 1988 bis auf Widerruf. Im Rahmen der Steuerreform 2000 wurde der Bildungsfreibetrag für externe Ausbildungskosten eingerichtet. Mit dem Konjunkturpaket 2002 erfolgte eine Anhebung von 9 % auf 20 %. Seit 1.1.2002 kann der Bil-dungsfreibetrag auch für innerbetriebliche Ausbildungskosten geltend gemacht werden.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Feb. 2013

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