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Vorbereitungslehrgang auf die Bilanzbuchhaltungsprüfung
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Ihr zweiter Schritt zum Bilanzbuchhaltungszeugnis!

Zeugnis Wissensgarantie
ZEIT 256 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
*Zinslose Teilzahlung : 5 x 780,00 EUR
zzgl. Prüfungsbeitrag 750,00 EUR
Kursnummer: 54351033
*Zinslose Teilzahlung : 5 x 780,00 EUR
zzgl. Prüfungsbeitrag 750,00 EUR
3 900,00 EUR Kursnummer: 54351033
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
*Zinslose Teilzahlung : 5 x 780,00 EUR
zzgl. Prüfungsbeitrag 750,00 EUR
Kursnummer: 54351043
*Zinslose Teilzahlung : 5 x 780,00 EUR
zzgl. Prüfungsbeitrag 750,00 EUR
3 900,00 EUR Kursnummer: 54351043
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*Zinslose Teilzahlung : 5 x 780,00 EUR
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Kursnummer: 54351063
*Zinslose Teilzahlung : 5 x 780,00 EUR
zzgl. Prüfungsbeitrag 750,00 EUR
3 900,00 EUR Kursnummer: 54351063
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Kursnummer: 54351073
*Zinslose Teilzahlung : 5 x 780,00 EUR
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3 900,00 EUR Kursnummer: 54351073
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Kursnummer: 54351053
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Vorbereitungslehrgang auf die Bilanzbuchhaltungsprüfung

Beschreibung und Nutzen

Der Vorbereitungslehrgang auf die Bilanzbuchhaltungsprüfung ist der Abschlussbereich für angehende Bilanzbuchhalter/Innen. Dieser Lehrgang bereitet Sie mit den Themen rund um die Bilanzierung, Kostenrechnung sowie das notwendige Fachwissen zum Steuerrecht auf die Ausübung des Berufsbildes der Bilanzbuchhalter/Innen vor. In den unterschiedlichen Lehreinheiten werden sämtliche Themen im Bereich der Bilanzierung gelehrt.

Bilanzierung und Buchhaltung

Hier liegt der Schwerpunkt sowohl in der Bilanztheorie als auch in der Bilanzerstellung. Nach Abschluss des Vorbereitungslehrgangs auf die Bilanzbuchhalterprüfung verfügen Sie über das notwendige Wissen, Bilanzen nach aktuellem Steuerrecht zu erstellen, die notwendigen Abschlussarbeiten durchzuführen, und mit entsprechender Bilanzanalyse und Bilanzprüfung der Führungsebene wertvolle Daten zur Verfügung stellen zu können.

Kostenrechnung

Im Berufsalltag eines Bilanzbuchhalters spielt auch der Bereich der betrieblichen Kostenrechnung sehr oft einen wesentlichen Faktor. Viele Unternehmen nutzen bereits die Vorteile einer aussagekräftigen Kostenrechnung. In diesem Fall ist es ein Teilbereich der Aufgaben eines Bilanzbuchhalters mithilfe von Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnungen der Führungsebene wertvolle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Im Vorbereitungslehrgang auf die Bilanzbuchhaltungsprüfung werden Ihnen hier Instrumente der Kostenrechnung sowie traditionelle Verfahren gelehrt um diese später in ihrem Beruf einsetzen zu können.

Rechtsschulungen im Zuge der Bilanzbuchhalterausbildung

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Lehrganges betrifft auch die Übermittlung von Rechtsgrundlagen. Neben dem Steuerrecht, welches sich hier hauptsächlich mit Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer auseinandersetzt, werden im Lehrgang auch wichtige Bereiche wie Bürgerliches Recht, sowie Handelsrecht und Verfahrensrecht gelehrt. Rechtliches Fachwissen zu den jeweiligen Unternehmensformen, Grundzüge aus Konkurs- und Ausgleichsrecht sowie aus dem Zivilprozessverfahrens fallen hier ebenfalls in die Lehrbereiche.

Kapitalverkehr

Zum Themenbereich Kapitalverkehr wird den angehenden Bilanzbuchhalter/Innen Fachwissen zum Geld- und Kapitalmarkt vermittelt. Dabei zählt sowohl die ordnungsgemäße Durchführung des Zahlungsverkehrs, als auch Grundzüge der optimalen Unternehmensfinanzierung zu den Lerninhalten.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang auf die Bilanzbuchhaltungsprüfung sind:
  1. Das Buchhalterzeugnis
  2. 3 Jahre Tätigkeit im Bereich Rechnungswesen (Lehr- und Praktikumszeiten werden nicht angerechnet. Absolventen einer HAK haben eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen. Absolventen einer HLW mit Rechnungswesennoten im Maturazeugnis werden HAK-Absolventen gleichgesetzt. Absolventen einer einschlägigen Hochschule (Abschluss Bakkalaureat) haben eine mindestens einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen.)
Inhalt

Bilanzierung und Buchhaltung (schriftlich und mündlich):

  • Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen und Sonderfällen wie Finanzierungsbuchungen und Gründungsbuchungen
  • Bilanztheorie und ihre Auswirkung auf Bilanzgliederung und Bilanzbewertung
  • Aufstellung praktischer Bilanzen bei den verschiedenen Unternehmungsformen unter Ausnutzung der Wahlrechte des Handels- und Steuerrechts
  • Bilanzanalyse
  • Bilanzprüfung und Bilanzpublizität
  • Bilanz als Führungsmittel insbesondere Plan- und Prognosebilanz
Kostenrechnung (schriftlich und mündlich):
  • Kostenrechnungstheorie und traditionelle Verfahren der Kostenrechnung
  • Plankostenrechnung
  • Deckungsbeitragsrechnung
  • Programmierungskalküle und Grundzüge des Operations Research (OR)
Bürgerliches Recht, Handels- und Verfahrensrecht (mündlich):
  • Ges.m.b.H.-, Aktien- und Genossenschaftsrecht
  • Grundzüge des Konkurs- und Ausgleichsrechts
  • Grundzüge des Zivilprozessverfahrens
  • Erbrecht
Steuerrecht (mündlich):
  • Einkommen-, Körperschaftssteuerrecht, sonstige für den Betrieb wichtige Steuergesetze
  • Steuerverfahrensrecht insbesondere BAO und Finanzstrafrecht
Kapitalverkehr (mündlich):
  • Geld- und Kapitalmarkt
  • Durchführung des Zahlungsverkehrs
  • Kaufvertragsklausel
  • Finanzierungsmittel und Finanzierungsvorgänge
  • Grundzüge optimaler Unternehmensfinanzierung
Ideal für

alle, die gerne im Bereich der Finanzbuchhaltung tätig sein möchten. In diesem Lehrgang erhalten Sie das notwendige Know-how rund um die Bereiche der Bilanzierung sowie des Steuerrechts. Der Schritt zum Bilanzbuchhalter ist eine perfekte Weiterbildungsmöglichkeit für geprüfte Buchhalter.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrgang sind:

  1. Das Buchhalterzeugnis
  2. 3 Jahre Tätigkeit im Bereich Rechnungswesen (Lehr- und Praktikumszeiten werden nicht angerechnet. Absolventen einer HAK haben eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen. Absolventen einer HLW mit Rechnungswesennoten im Maturazeugnis werden HAK-Absolventen gleichgesetzt. Absolventen einer einschlägigen Hochschule (Abschluss Bakkalaureat) haben eine mindestens einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen.)
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