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Mit diesem Lehrgang schaffen Sie sich die Kompetenz um Schweißarbeiten entsprechend den Anforderungen dieses staatlich und international anerkannten Berufes durchzuführen bzw. zu beaufsichtigen.
Nationale Schweißwerkmeister/innen und/oder International Welding Specialist (IWS)
Ziel des Lehrganges ist es, den Kursteilnehmern die international geforderten und weiterführenden nationalen technischen Kenntnisse für Schweißaufsichtspersonen zu vermitteln. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie das international anerkannte Diplom des International Institut of Welding zum IWS ('International Welding Specialist') und bei Erfüllung der erweiterten Anforderungen das nationale Zeugnis zum Schweißwerkmeister (SWM).
Der Besuch des Vorbereitungslehrgangs ist Voraussetzung.
Für Absolventinnen und Absolventen einer Werkmeisterschule, einschlägiger Fachausbildung (HTL) oder einer gewerblichen Meisterprüfung ist der Vorbereitungslehrgang nicht erforderlich, wird aber empfohlen.
Detailinformationen dazu erhalten Sie im Rahmen der INFO-Veranstaltung IWS/IWT/IWE.
Zusätzliche Voraussetzungen für den österreichischen Schweißwerkmeister-Abschluss:
Nachweis der Fertigkeiten in der Schweißtechnik durch Normprüfungen in 2 Schweißverfahren gemäß ISO 9606-1 oder ISO 9606-2 in den Positionen PC und PF (alternativ PE) ssnb für Blechschweißerprüfungen und in den Positionen PC und PH (alternativ H-L045) ssnb für Rohrschweißerprüfungen, fünfjähriger Praxisnachweis für eine gehobene praktische Tätigkeit in einem Schweißbetrieb.
Die Ausbildung beinhaltet 4 Hauptgebiete:
- Schweißverfahren und Ausrüstung
- Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen
- Konstruktion und Berechnung
- Fertigung und Anwendungstechnik
Absolventinnen und Absolventen von Werkmeisterschulen oder Fachschulen, Schlossermeister:innen oder Teilnehmer mit IWS 0-Diplom, die eine Höherqualifizierung in der Schweißtechnik anstreben.
Voraussetzung:
- Gültiges Zertifikat oder Schulungsbestätigung einer anerkannten Ausbildungsstelle über mindestens 10 Lehreinheiten, das nicht älter als 3 Jahre ist und nicht im Rahmen einer Lehrausbildung absolviert wurde.
Gilt für die Schweißverfahren: Lichtbogenhand (111), MIG/MAG (135), WIG (141), Gasschmelzschweißen (311). - Es gibt die Möglichkeit die fehlenden Zugangsvoraussetzungen im Kurs nachzuholen.
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