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Ausbildung Dampfkesselwärter:in
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Dieser Kurs vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Ablegung der theoretischen Kesselwärterprüfung gemäß der Verordnung zum Dampfkesselbetriebsgesetz BGBl. Nr. 735/1993 Paragraph 5, Abs. 2 und 3.

ZEIT 45 Lehreinheiten
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Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 33781014
1 290,00 EUR Kursnummer: 33781014
ZEIT 45 Lehreinheiten
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Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 33781024
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1 290,00 EUR Kursnummer: 33781024
ZEIT 45 Lehreinheiten
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 33781013
1 190,00 EUR Kursnummer: 33781013
ZEIT 45 Lehreinheiten
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 33781023
1 190,00 EUR Kursnummer: 33781023

Ausbildung Dampfkesselwärter:in

Beschreibung und Nutzen

Lehrinhalt dieses Kurses ist die Vermittlung von Fachwissen (Maßeinheiten, Messinstrumente, Brandschutz, Bauarten der Dampfkessel, Sicherheitseinrichtungen uvm.) die in der Dampfkesselbetriebsverordnung vorgeschrieben ist.

Am Ende des Kurses erfolgt eine Prüfung, die sich nur auf den Theoriekurs beschränkt. Im Teilnahmebeitrag sind die Kosten für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin inkludiert. Die eigentliche Dampfkesselwärter:innenprüfung erfolgt vor Ort direkt am Dampfkessel und besteht aus theoretischem und praktischem Teil. Kurs und Praxis dürfen zum Zeitpunkt der Prüfung höchstens ein Jahr zurückliegen.

Inhalt

  • Druck, Arbeit, Energie, Wärmemenge, Leistung, Temperatur, Viskosität, Aggregatzustände, Gase, Wärmeausdehnung, Wirkungsgrad, Heizwert, Speisewasseraufbereitung (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Vollentsalzung, Enthärtung, Umkehrosmose) Verbrennung, Zündtemperatur, Messinstrumente
  • Erzeugung des Wasserdampfes, Enthalpie-Temp.-Diagramm, Beispiele, Brennstoffe, Großwasserraumkessel, Wasserrohrkessel, Sonderkesselbauarten, Aufbau und Wirkungsweise von Dampfkesseln und deren Ausrüstung
  • Gesetzliche Vorschriften: Wartung, Ausrüstung, Rostfeuerung, Ölfeuerung, Gasfeuerung, Sonderfeuerungen, Besprechung der Prüfungsfragen
  • Wärmeübertragung, Wärmeverluste, Überhitzer, Speisewasservorwärmer, Luftvorwärmer, Zugerzeugung, Speisevorrichtungen, Absperrorgane
  • Gesetzliche Vorschriften: Aufstellung und Betrieb-Verordnung, DruckgeräteüberwachungsVO, Druckgerätegesetz, EmissionsschutzG für Kesselanlagen, Grundlagen des Arbeitnehmer:innenschutzes, Brandschutz und Erste Hilfe, u.a.m.

Für den Prüfungsantritt und somit auch für den Kursbesuch ist ein Mindestalter von 18 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso müssen Sie eine mindestens 2 Monate (bei Kesseln über 50 MW Brennstoffwärmeleistung sind 4 Monate Praxis notwendig), jedoch nicht länger als 1 Jahr zurückliegende Praxis als Hilfsheizer unter Aufsicht eines geprüften Kesselwärters an einer Dampfkesselanlage absolviert haben bzw. kann die Praxis auch nach dem Theoriekurs im eigenen Unternehmen erbracht werden.
Ideal für

  • Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einer mindestens 2 oder 4 Monate, nicht länger als ein Jahr zurückliegenden, Praxis als Hilfsheizer:in einer Dampfkesselanlage.

Der Gesetzgeber schreibt für die Tätigkeit als Kesselwärter:in einen Nachweis der Fachkenntnisse voraus. Am Ende des Kurses erfolgt als Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eine schriftliche Prüfung, welche sich nur auf den Theoriekurs bezieht und dessen positives Ergebnis die Voraussetzung zum Antritt der anschließenden Dampfkesselwärter:innenprüfung darstellt. Die Dampfkesselwärter:innenprüfung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil (häufig und kurz auch nur „Die praktische Prüfung“ genannt), erfolgt am Dampfkessel des Unternehmens, abgenommen von einem staatlich autorisierten Prüfungskommissär (Vertreter der österr. Inspektionsstellen für Druckgeräte).


Die praktische Prüfung wird nach Kursende und nach positiven Kursverlauf vom jeweiligen Kesselprüfer einer akkreditierten Inspektionsstelle direkt am Dampfkessel des Unternehmens abgenommen.
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