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Lehrgang für die Errichtung von Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und Zutrittskontrolle
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Die Qualifikation für den Zugang zum reglementierten Gewerbe der Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen, oder eine Zusatzqualifikation für Ihren Geschäftsbereich!

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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter +43 (0) 2742 851 20000 an. Wir beraten Sie gerne!

ZEIT 120 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 71440013
2 090,00 EUR Kursnummer: 71440013
ZEIT 120 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 71440023
2 090,00 EUR Kursnummer: 71440023
ZEIT 120 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 71440033
2 090,00 EUR Kursnummer: 71440033

Lehrgang für die Errichtung von Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und Zutrittskontrolle

Beschreibung und Nutzen



Dieser Lehrgang beinhaltet die Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen gem. BGBl. II 41/2003 § 4, wenn Sie die Gewerbeberechtigung für Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und Zutrittskontrolle erwerben wollen.

Bemerkung:
Dieser Kurs ist speziell auf die Anforderungen der individuellen Befähigung in NÖ abgestimmt. Zur Erlangung des eingeschränkten Gewerbes der Elektrotechnik für die Errichtung von Alarmanlagen ist zusätzlich zum positiven Abschluss des Lehrganges ein schriftlicher Praxisnachweis erforderlich. Das Unternehmen muss während der nachgewiesenen Praxiszeit die Gewerbeberechtigung zur Errichtung von Alarmanlagen besitzen.Sollten Sie Interesse aus einem anderem Bundesland haben, empfehlen wir vorab eine Abklärung mit der jeweiligen Landesinnung (Wirtschaftskammer) bzw. den zuständigen Behörden (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft).

Voraussetzungen für den Kursbesuch sind:
1.Ein Befähigungsnachweis im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Mechatronik oder
2.Absolvierung einer facheinschlägigen Hochschule, Fachhochschule, HTL oder Werkmeisterschule und eine einjährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagen oder
3.eine facheinschlägige Lehrabschlussprüfung im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Elektronik, Mechatronik und eine mindestens 2-jährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagen oder
4.eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Errichtung von Alarmanlagen.
Zum Ende dieses Lehrgangs wird nach einer positiven schriftlichen Projektarbeit und einem positiven Fachgespräch vor einer Kommission der erfolgreiche Abschluss bestätigt.

Weitere Informationen:
WKNÖ - Landesinnung der Elektrotechniker
Wirtschaftskammer- Platz 1, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742 851 - 19130
https://www.wko.at/branchen/noe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/start.html

Inhalt

  • Anlagenkonzeption gem. TRVE 31-7
  • Begriffs- und Richtlinienkunde
  • Alarmorganisation und Einsatztechnik
  • Zutrittskontrollanlagen
  • Videoüberwachung
  • Projektierung von Alarmanlagen
  • Brandmeldetechnik gem. TRVB123
  • Recht
  • Versicherungstechnisches Fachwissen
  • Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung nach OVE R2
Ideal für

Personen, welche durch eine individuelle Befähigung die Gewerbeberechtigung für Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Videoüberwachung und Zutrittskontrolle erwerben wollen.

Interessierte, die in dieser Branche tätig sein möchten, werden auf ein Fachgespräch vor einer Kommission zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung in Form einer individuellen Befähigung für die Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen (gem. § 4 BGBl. II 41/2003) vorbereitet.

Sie erhalten ein Gutachten der Landesinnung der Elektro- und Alarmanlagentechniker NÖ welches zur Vorlage bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat dient. Über die Erteilung eines individuellen Befähigungszugangs entscheidet dann die zuständige Behörde.

Empfehlung: Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Landesinnung (Wirtschaftskammer) und zuständigen Behörde über die Anforderungen zur individuellen Befähigung.

Förderungen

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4 Schritte zur Kursförderung:

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