Skills Scheck - Förderung für KMU

Mit den Skills Schecks soll Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich ein niederschwelliger Zugang zu einem Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen (ökologischen), digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.

 

Skills Schecks im Überblick

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend direkt oder indirekt zu einer ökologisch nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation aufweisen. In-House-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden.
Informieren Sie sich über das WIFI-Angebot "denk digital" und Kurse im Bereich Klima- und Umweltschutz.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Niederlassung in Österreich

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.
Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.

Welche Weiterbildungsanbieter werden anerkannt?

  • österreichische zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, siehe dazu das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter und die Ö-Cert-Liste
  • österreichische Forschungseinrichtungen
  • österreichische Universitäten, Fachhochschulen und deren Organisationseinheiten für Weiterbildungen
  • österreichische COMET-Zentren
  • österreichische Digital Innovation Hubs
  • österreichische European Digital Innovation Hubs

Einreichfrist

Antragstellungen sind laufend bis längstens 31.03.2024 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungsmittel vorzeitig ausgeschöpft sind. Wir bemühen uns Ihnen innerhalb weniger Tage eine Förderentscheidung zukommen zu lassen.

Weitere Informationen

Alle Details zur Antragstellung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.
Detaillierte Informationen unter www.ffg.at.