Duplikate und Anerkennungen

Duplikate im Sinne § 6 der Fachkenntnisnachweis Verordnung

Duplikate lt. §6 der FK-V können nur an jenem Institut ausgestellt werden, welches das Original ausgestellt hat.
Wenn Sie den Kurs und somit auch die Prüfung im WIFI Niederösterreich positiv abgelegt haben, benötigen wir für die Antragstellung bitte folgende Unterlagen:
 
  • ausgefüllte Eidesstattliche Erklärung (lt. Download unten) bitte genauest mögliche Angaben:
  1. wann und wo der Kurs stattgefunden hat
  2. Ausweisnummer (wenn bekannt, ermöglicht raschere Überprüfung)
  • ein Passfoto (mind. 3.4 cm x 4 cm), sollten Sie dieses per Mail schicken, bitte als .jpg-Datei in Originalgröße
  • Eventuell: Bei Namensänderung: Bescheinigung (Heiratsurkunde, o. ä.)
  • Duplikatsgebühr: EUR 30,00
Die Rechnung mit den Zahlungsinformationen wird Ihnen nachdem wir Ihre gesamten Unterlagen erhalten und überprüft haben zugeschickt.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Ausweis per eingeschriebenen Brief.
 
In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie sämtliche Unterlagen per Einschreiben an das WIFI NÖ, Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten, zu senden oder elektronisch zu übermitteln.

Download Eidesstattliche Erklärung

Anerkennung von Ausbildungen aus dem
Ausland nach Fachkenntnisnachweis Verordnung §12

 
Im Ausland erworbene Stapler- oder Kran- Ausbildungen sind in Österreich nicht gültig und müssen daher zuerst überprüft werden.
Für die Überprüfung und Anerkennung, benötigen wir bitte zwingend folgende Unterlagen (nur Ausbildungen innerhalb der EU):
 
  • Ausgefülltes Antragsformular (lt. Download unten)
  • Kopie eines Lichtbildausweises
  • 1 Foto (mind. 3.4 cm x 4 cm)
  • Kopie des jeweiligen Ausweises (Qualifikationsnachweises, Befähigungsnachweises) Achtung: falls nicht in deutscher Sprache --> beglaubigte Übersetzung!
  • Antragsgebühr inkl. gesetzlich vorgeschriebener Finanzamtgebühren: ca. EUR 110,00
Alternativ:
  • Den Abschluss einer die jeweiligen Fachkenntnisse vermittelnden reglementierten Ausbildung (Kopie Zeugnis,…) im Sinn des Artikels 3 Abs. 1 lit. e) der Richtlinie 2005/36/EG
Und bei Ausbildungen in Deutschland:
  • Einen Nachweis über eine einschlägige Berufserfahrung von zumindest zwei Jahren im Ausmaß der Normalarbeitszeit in den letzten zehn Jahren. (=Firmenbestätigung UND Sozialversicherungsbestätigung/eventuell Lohnzettel für diesen Zeitraum)

  
Die Rechnung mit den Zahlungsinformationen wird Ihnen nach Überprüfung und positiver Anerkennung zugeschickt.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Ausweis per eingeschriebenen Brief.
 
In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie sämtliche Unterlagen per Einschreiben an das WIFI NÖ, Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten, zu senden oder elektronisch zu übermitteln.

Download Fahrbewilligung

Download Antragsformular

Download Antragsformular inländischer Ausbildungen §11