Meisterprüfung / Befähigungsprüfung
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Ihr Start in die Ausübung eines Gewerbes!

Das WIFI NÖ bietet Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung an. In den WIFI-Vorbereitungskursen können Sie alles für die Prüfung lernen!

Meisterprüfung & Befähigungsprüfung am WIFI NÖ

Mit WIFI-Vorbereitungskursen zur Meister- oder Befähigungsprüfung

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. In einem Handwerk wird dieser in der Regel durch die Meisterprüfung erbracht. Bei anderen reglementierten Gewerben ist eine Befähigungsprüfung vorgesehen.

Personen können die Meister- oder Befähigungsprüfung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ablegen.
Über Voraussetzung und Zulassung informieren die Meisterstellen der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Woraus besteht die Meisterprüfung?

Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

  • Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B. Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B. Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung
  • Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Für welche Meister- und Befähigungsprüfungen bietet das WIFI Vorbereitungskurse an?

Das WIFI Niederösterreich bietet Vorbereitungskurse für zahlreiche Gewerbe an. Diese Kurse unterstützen Sie dabei, sich gezielt auf die jeweiligen Prüfungsanforderungen vorzubereiten.

Ist der von Ihnen gesuchte Vorbereitungskurs beim WIFI NÖ nicht verfügbar, können Sie sich über die Angebote der weiteren WIFIs in Österreich informieren. Österreichweit werden Vorbereitungskurse für alle Meisterprüfungen angeboten. Informieren Sie sich auf www.wifi.at.


Welchen Titel dürfen Meister führen?

Die Meisterqualifikation wurde 2020 aufgewertet. Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, dürfen ihrem Namen in öffentlichen Urkunden den Titel „Mst.“ beziehungsweise „Mst.in“ voranstellen. Der Meistertitel ist im Nationalen Qualifikationsrahmen, kurz NQR, der Stufe 6 zugeordnet. Auf dieser Stufe sind auch Bachelor-Abschlüsse eingeordnet.

Der Titel kann auf Wunsch unter anderem in folgenden Dokumenten eingetragen werden:

  • Reisepass
  • Führerschein
  • andere öffentliche Urkunden

Die Eintragung ist freiwillig und erfolgt bei der jeweils urkundenausstellenden Behörde.


Wer darf das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ führen?

Unternehmen können das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ führen, wenn der oder die Inhaber oder die gewerberechtliche Geschäftsführung eine Meisterprüfung oder eine staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Diese Unternehmen dürfen bei ihrer Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte die Begriffe „Meister“ oder „Meisterbetrieb“ verwenden.


Können Meister eine Ingenieurzertifizierung beantragen?

Der Ingenieur-Titel zeichnet Personen mit technischer Qualifikation aus und ist in der österreichischen Wirtschaft anerkannt und geschätzt. Personen, die über einen Meisterprüfung in einem technischen Gewerbe verfügen, können eine Ingenieur-Zertifizierung beantragen. Wer „Ingenieur“ werden will, muss einen schriftlichen Antrag stellen und seine fachbezogene berufliche Praxis im Rahmen eines Fachgespräches darlegen.
Zuständig dafür sind die Ingenieurzertifizierungsstellen der Wirtschaftskammern.


Information zur Zulassung und zu Förderungen

Nähere Auskünfte rund um die Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung sowie über mögliche Förderungen erhalten Sie bei der Meisterprüfungsstelle der Wirtschafskammer Niederösterreich.

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