Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
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Der positive Abschluss dieses Seminars sowie die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 8 Stunden gelten als Sachkundenachweis, der Voraussetzung zur Erlangung eines Giftsbezugsscheins bzw. einer Giftbezugsbescheinigung gemäß § 42 Absatz des Chemikaliengesetzes 1996 idgF ist.

2 Kurstermine
27.10.2023 - 10.11.2023 Tageskurs
Präsenzkurs
WIFI Mödling
Verfügbar
890,00 EUR
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Fr 8.00-16.00, Fr 10.11.23 :12.30-20.15, Praxis: 10.11.2023 in der HLUW Yspertal
Kursdauer: 24 Lehreinheiten
Stundenplan

Guntramsdorfer Straße 101
2340 Mödling

Kursnummer: 32700023

Fr 08.00 - 16.15 Praxis: 26.04.2024 in der HLUW Yspertal
Kursdauer: 24 Lehreinheiten
Stundenplan

Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Kursnummer: 32700013
11.11.2022 - 25.11.2022 Tageskurs
Präsenzkurs
WIFI Mödling
790,00 EUR

Fr 8.00-16.15 Praxis: 25.11.2022 in der HLUW Yspertal
Kursdauer: 24 Lehreinheiten
Stundenplan

Guntramsdorfer Straße 101
2340 Mödling

Kursnummer: 32700012

Fr 8.00-16.15 Praxis: 28.4.2023 in der HLUW Yspertal
Kursdauer: 24 Lehreinheiten
Stundenplan

Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Kursnummer: 32700022

Sachkundenachweis im Umgang mit Giften

In diesem Seminar eignen Sie sich die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000 an. Gemäß dieser Rechtsvorschrift sind nur mehr jene Personen zum Giftbezug berechtigt, die eine in der Anlage 4 der Verordnung geregelte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
 
Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die folgende Studienrichtungen absolviert haben:

  •    Medizin
  •    Veterinärmedizin
  •    Pharmazie
  •    Chemie sowie Technische Chemie (einschließlich Lehramt)
  •    Lebensmittel- und Biotechnologie
  •    Biologie oder Chemie einschlägiger mittlerer und höherer Ausbildungen
Im Teilnahmebeitrag ist ein einmaliger kostenloser Prüfungsantritt enthalten.

1. Grundlagen der Physik und Chemie  
 

  •    Aggregatzustände und Atombau
  •    Lösungen (Konzentrationsangaben und Lösungsverhalten)
  •    Dissoziation und pH- Wert von Lösungen
  •    Besondere physikalische und chemische Eigenschaften (Dampfdruck, Flammpunkt, Brennbarkeit, Explosivität)
  •    Praxis
 
2. Grundlagen der Toxikologie  
 
  •    Grundsätzliches zur Toxikologie
  •    Dosis- Wirkungs- Beziehung
  •    Expositions- und Aufnahmeformen
  •    Toxikokinetik und Toxikodynamik
  •    Toxische Wirkung
  •     Auswirkungen chemischer Stoffe auf die Umweltmedien (Anreicherung, Persistenz, Abbaubarkeit)
 
3. Gift-Bezogene Besonderheiten der Erste Hilfe  
 
  •    Vorbereitung auf Unfälle mit Giften, Notfallplan
  •    Organisation der Rettungskette, Rettung von Vergifteten
  •    Zusammenarbeit insbesondere mit der arbeitsmedizinischen Betreuung
  •    Beispiele für Antidote
  •    Maßnahmen bei Giftaufnahme, Ätzstoffen und Augenverätzungen
 
4. Anwender:innenschutz
 
  •    Risiko und Gefährdungspotenzial
  •    Grundlagen des Arbeitnehmer:innenschutzes
  •    Umgang mit gefährlichen Chemikalien: Persönliche Schutzausrüstung
  •    Umgang mit gefährlichen Chemikalien im Betrieb: Vorsichtsmaßnahmen und Verhalten bei Einkauf, Lagerung, Entsorgung und Transport gefährlicher Chemikalien
  •    Schutz besonders gefährdeter Personengruppen (Schwangere, Minderjährige)
  •    Unterweisung nicht sachkundiger Personen
  •    Grenz- und Richtwerte (MAK-Werte, TRK- Werte, BAT- Werte)
  •    Praxis
 
5. Informationsquellen  
 
  •    Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitung (Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung)
  •    Österreichische Giftliste
  •    Sicherheitsdatenblatt
  •    Auskunftsgebende Institutionen
 
6. Grundlegende Gesetze und Verordnungen    
 
  •    Chemikaliengesetz und Chemikalienverordnung (insb. Sorgfaltspflicht, Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung)
  •    Besondere giftrechtliche Bestimmungen (insb. Giftverordnung)
  •    Relevante Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes
  •    Relevante Bestimmungen des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes

Personen

  •   die Gifte verwenden und mit Giften umgehen
  •   die einen Giftsbezugsschein bzw. eine Giftbezugsbescheinigung benötigen
  •   die die Tätigkeit als Giftbeauftragte ausüben sollen

Für folgende Absolvent:innen ist dieses Seminar nicht zwingend zur Erlangung eines Giftsbezugsscheins bzw. einer Giftbezugsbescheinigung erforderlich
  •   Studium der Medizin / Veterinärmedizin / Pharmazie / Chemie / Technische Chemie / Lebensmittel- und Biotechnologie / Biologie
  •   Universitäre Ausbildung in Toxikologie
  •   HTL für Chemie
  •   Chemieingenieurwesen
  •   Kolleg für Chemie
  •   Chemie-Fachschule
  •   Diplomstudium Hauptschullehrer:in in Physik/Chemie
  •   Berufsausbildung als Chemielaborant:in oder Chemieverfahrenstechniker:in
  •   Werkmeisterschule für technische Chemie und Umwelttechnik
Tipp: Nutzen Sie diesen Kurs zur Auffrischung Ihrer Kenntnisse!

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