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Bilanzbuchhaltungsprüfung

Beschreibung und Nutzen

Die Bilanzbuchhaltungsprüfung ist der zweite Prüfungsteil auf dem Weg zum Bilanzbuchhaltungszeugnis. Die Voraussetzung für die Zulassung zur Bilanzbuchhaltungsprüfung ist 1. das Buchhaltungszeugnis (vom ersten Prüfungsteil) und 2. 3 Jahre Tätigkeit im Bereich Rechnungswesen (Lehr- und Praktikumszeiten werden nicht angerechnet. Absolventen einer HAK haben eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen. Absolventen einer HLW mit Rechnungswesennoten im Maturazeugnis werden HAK-Absolventen gleichgesetzt. Absolventen einer einschlägigen Hochschule (Abschluss Bakkalaureat) haben eine mindestens einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen.) und der Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang auf die Bilanzbuchhalterprüfung. Das Anmeldeformular erhalten Sie in Ihrem WIFI NÖ. Die vollständigen Anmeldeunterlagen (Buchhaltungszeugnis, Anmeldungsformular, Praxiszeitennachweise, usw.) sind spätestens ein Monat vor Prüfungsbeginn in Ihrem WIFI abzugeben. Die Bilanzbuchhaltungsprüfungen werden am jeweiligen Kursort, am Ende des Vorbereitungslehrganges auf die Bilanzbuchhaltungsprüfung - Teil 2, durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem mindestens 4-stündigen schriftlichen (Kostenrechnung) Teil und aus einem 6-stündigen schriftlichen (Bilanzierung und Steuerrecht) Teil und einem mündlichen (Bilanzierung, Bürgerliches-, Handels- und Verfahrensrecht, Steuerrecht, Kosten- und Leistungsrechnung und Kapitalverkehr) Prüfungsteil lt. WIFI-Prüfungsordnung.

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