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Personalverrechnungsprüfung

Beschreibung und Nutzen

Die Personalverrechnerprüfung wird nach den Bestimmungen der WIFI-Prüfungsordnung abgehalten. Die Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis der Teilnahme an einschlägigen Kursen (Kursbesuchsbestätigung).
Die Personalverrechnungsprüfungen werden am jeweiligen Kursort nach Ende des Lehrganges Personalverrechnung durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einer mindestens 5-stündigen schriftlichen Klausurarbeit und einem mündlichen Teil. Die positive Bewertung der Klausurarbeit bildet die Voraussetzung für die Zulassung zum mündlichen Teil der Prüfung.

Förderungen

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4 Schritte zur Kursförderung:

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