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Beim Thema Tiertransporte sind die gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich klar geregelt: Die Europäische Union gibt Rahmenbedingungen vor, Österreich ergänzt diese durch nationale Gesetze und Verordnungen – oft sogar strenger, als von Brüssel verlangt. Und doch tauchen gerade beim Transport von Pferden immer wieder Fragen und Unklarheiten auf. Der folgende Überblick von Tiertransportexperte Mag. med. vet. Stephan Hintenaus soll helfen, Licht ins Dunkel zu bringen.
Rechtliche Grundlage
Die wichtigste europäische Basis ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz der Tiere beim Transport. Auch wenn derzeit – 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten – an einer neuen, verschärften Version gearbeitet wird, bleibt der Pferdetransport darin eher ein Randthema.
Diese EU-Verordnung gilt für Tiertransporte zu wirtschaftlichen Zwecken. Ob es sich um einen solchen handelt, ist nicht immer eindeutig festzustellen. Wichtig zu wissen: "Wirtschaftlich" bedeutet nicht nur, dass Geld fließt – auch Sach- oder Gegenleistungen fallen darunter. Den Gegenbeweis muss im Fall der Fälle der Fahrer oder die Begleitperson erbringen.
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Turnierfahrten: gelten nicht als wirtschaftlich.
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Verkauf, Handel oder Wertsteigerung von Pferden: werden als wirtschaftlich eingestuft.
Unabhängig davon, ob ein Transport wirtschaftlich oder privat erfolgt, gelten in Österreich jedoch immer die allgemeinen Bedingungen nach Artikel 3 der VO (EG) Nr. 1/2005 sowie ergänzend das österreichische Tierschutzgesetz (§11 Transport von Tieren).
Allgemeine Bedingungen für Tiertransporte
Grundsätzlich gilt: Niemand darf einen Tiertransport durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dadurch Verletzungen oder unnötige Leiden entstehen könnten. Darüber hinaus sind folgende zentrale Punkte zwingend einzuhalten:
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So kurz wie möglich: Transportdauer gering halten und auf die Bedürfnisse der Tiere achten.
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Nur transportfähige Tiere dürfen befördert werden.
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Sichere Transportmittel: Fahrzeuge und Anhänger müssen so gebaut und gewartet sein, dass Verletzungen und Stress der Tiere vermieden werden.
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Geeignete Verladevorrichtungen, damit das Ein- und Ausladen sicher und stressfrei erfolgt.
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Qualifiziertes Personal: Alle Beteiligten müssen geschult sein und tierschutzgerecht arbeiten.
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Keine Verzögerungen, regelmäßige Kontrolle des Wohlbefindens der Tiere.
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Ausreichend Platz in Bezug auf Größe und Standhöhe.
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Versorgung mit Wasser, Futter und Ruhepausen in angemessenen Abständen.
Häufige Mängel in der Praxis
Aus langjähriger Kontrollpraxis zeigt sich: Die meisten Probleme betreffen grundlegende Punkte der allgemeinen Bedingungen. Häufige Verstöße sind beispielsweise:
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Defekte an Reifen, Bremsen, Bremslichtern oder Blinkern
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Fahren ohne Anhängerführerschein
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Überladung
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Durchgebrochene Bodenplatten bei Belastung
Bei der Transportfähigkeit von Pferden gibt es nur eine Ausnahme: Liegt eine tierärztliche Anordnung vor (etwa in Richtung Tierklinik), dürfen auch eingeschränkt transportfähige Tiere befördert werden.
Zusatzpflichten bei Pferdetransporten
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Der Pferdepass muss immer mitgeführt werden.
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Für die Beurteilung „privat“ oder „wirtschaftlich“ ist es hilfreich, wenn der aktuelle Besitzer im Pass eingetragen ist.
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Bei Grenzübertritten ist zusätzlich eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (TRACES) erforderlich.
Gerade bei der Bekämpfung von Tierseuchen, wie etwa der Maul- und Klauenseuche, hat sich gezeigt, dass dies von vielen Transporteuren nicht beachtet oder gar nicht gewusst wird.
Der Befähigungsnachweis
Im Gesetz wird auch die Fachkenntnis der Transporteure festgeschrieben. Dafür gibt es den Tiertransport-Sachkundenachweis (Befähigungsnachweis).
Dieser Nachweis ist:
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zwingend erforderlich für wirtschaftliche Transporte von Pferden (sowie Rindern, Schafen, Ziegen, Geflügel und Pferdeartigen) ab einer Distanz von 65 km.
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personenbezogen (also Fahrer oder Begleiter).
Erworben wird er in Kursen mit Prüfung, u. a. beim WIFI oder LFI. Inhalte sind unter anderem rechtliche Grundlagen, Fallbeispiele und praxisnahe Vorgaben zum Tiertransport. Für Langstreckentransporte über 8 Stunden gibt es spezielle Zusatzqualifikationen.
Dieser Text wurde dem WIFI NÖ dankenswerterweise von Tiertransportexperte Mag. med. vet. Stephan Hintenaus zur Verfügung gestellt.