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Ausbildung Tiertransportbetreuer:in Langstreckentransporte
Gesetzlich und behördlich vorgeschrieben. Gemäß der Tiertransport-Ausbildungsverordnung (TT-AusbVO i.d.g.F) benötigen Fahrer:innen und Betreuer:innen von Tiertransporten, die lange Beförderungen (über 8 Stunden) durchführen, für den Erwerb des Befähigungsnachweises eine Zusatzausbildung.
Qualifikationsnachweis: Bei positiv abgelegter Gesamtbeurteilung ist eine Zertifizierung zum „Tiertransportbetreuer für Langstreckentransporte“ möglich. Die Zertifizierung wird von der Zertifizierungsstelle des WIFI Österreich vorgenommen.
Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Multiple Choice Test. Für einen positiven Abschluss der Prüfung sind mindestens 60% der gestellten Fragen aus einem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgegebenen Fragenkatalog richtig zu beantworten.
Qualifikationsnachweis/Zertifizierung:
Bei positiv abgelegter Gesamtbeurteilung ist eine Zertifizierung zum „Tiertransportbetreuer für Langstreckentransporte“ möglich. Die Zertifizierung wird von der Zertifizierungsstelle des WIFI Österreich vorgenommen.
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind:
- Tiertransportbetreuer - Kurzstrecke Tierkunde besucht und Prüfung erfolgreich absolviert oder Befähigungsnachweis für Kurzstrecke
- Tiertransportbetreuer - Langstrecke besucht und Prüfung erfolgreich absolviert.
Folgende Nachweise sind für die Zertifizierung mitzubringen:
- Praxisbestätigung im Umgang mit Tieren bei Tiertransporten im Ausmaß von mindestens 80 Stunden unter Aufsicht und Anleitung einer Person, die im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, für Landwirte nicht erforderlich.
- Eigenerklärung (Unbescholtenheit), dass keine Vorstrafen wegen Tierquälerei oder wiederholter schwerer Verstöße gegen die Tierschutzgesetze und das Tiertransportgesetz vorliegen (wird im Kurs ausgegeben)
- Kopie des Führerscheins
- Mindestalter 16 Jahre
- Bescheinigung über Kurzstrecke oder Prüfung
- Zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen
- Anforderungen an das Fahrtenbuch
- Technische Anforderungen für Langstreckenfahrzeuge
- Rastintervalle
- Füttern und Tränken
- Beförderungsdauer
- Ruhezeiten
- Raststationen
- Notfallplan
- Verhalten bei Problemen im Ausland
Hinweise:
Detailinformation zur Zertifizierungsstelle, zum Prüfungsablauf und zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage der WIFI Zertifizierungsstelle. http://zertifizierung.wifi.at/zertifizierungwifiat/personenzertifkate/produktion--dienstleistung/tiertransportfahrerin-tiertransportbetreuerin/zertifizierung_tiertransportfahrerin_tiertransport
Gemäß BGBl. II Nr. 531/2021 §12 Abs.8 ersetzt dieser Befähigungsnachweis eine Ausbildungseinheit für die C95/D95 Weiterbildung im Ausmaß von sieben Stunden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Kurs lediglich um eine Tiertransportausbildung für den Lenker handelt, aber nicht um eine gewerberechtliche Befähigung als Unternehmer. Diese muss separat bei der Wirtschaftskammer beantragt werden.
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