Hintergrundgrafik
Filter setzen closed icon
Ausbildung Tiertransportbetreuer:in Langstreckentransporte
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 4,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 75013015
310,00 EUR Kursnummer: 75013015
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 75013014
Logo für Durchführungsgarantie
310,00 EUR Kursnummer: 75013014

Ausbildung Tiertransportbetreuer:in Langstreckentransporte

Beschreibung und Nutzen
Im Kurs lernen Sie die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und die Durchführung von Langstreckentransporten (über 8 Stunden).

Gesetzlich und behördlich vorgeschrieben. Gemäß der Tiertransport-Ausbildungsverordnung (TT-AusbVO i.d.g.F) benötigen Fahrer:innen und Betreuer:innen von Tiertransporten, die lange Beförderungen (über 8 Stunden) durchführen, für den Erwerb des Befähigungsnachweises eine Zusatzausbildung.

Qualifikationsnachweis: Bei positiv abgelegter Gesamtbeurteilung ist eine Zertifizierung zum „Tiertransportbetreuer für Langstreckentransporte“ möglich. Die Zertifizierung wird von der Zertifizierungsstelle des WIFI Österreich vorgenommen.


Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Multiple Choice Test. Für einen positiven Abschluss der Prüfung sind mindestens 60% der gestellten Fragen aus einem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgegebenen Fragenkatalog richtig zu beantworten.

Qualifikationsnachweis/Zertifizierung:
Bei positiv abgelegter Gesamtbeurteilung ist eine Zertifizierung zum „Tiertransportbetreuer für Langstreckentransporte“ möglich. Die Zertifizierung wird von der Zertifizierungsstelle des WIFI Österreich vorgenommen.

Voraussetzungen für die Zertifizierung sind:
  • Tiertransportbetreuer - Kurzstrecke Tierkunde besucht und Prüfung erfolgreich absolviert oder Befähigungsnachweis für Kurzstrecke
  • Tiertransportbetreuer - Langstrecke besucht und Prüfung erfolgreich absolviert.

Folgende Nachweise sind für die Zertifizierung mitzubringen:
  • Praxisbestätigung im Umgang mit Tieren bei Tiertransporten im Ausmaß von mindestens 80 Stunden unter Aufsicht und Anleitung einer Person, die im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, für Landwirte nicht erforderlich.
  • Eigenerklärung (Unbescholtenheit), dass keine Vorstrafen wegen Tierquälerei oder wiederholter schwerer Verstöße gegen die Tierschutzgesetze und das Tiertransportgesetz vorliegen (wird im Kurs ausgegeben)
  • Kopie des Führerscheins
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Bescheinigung über Kurzstrecke oder Prüfung
Inhalt
Folgende Inhalte werden vermittelt:
  • Zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen
  • Anforderungen an das Fahrtenbuch
  • Technische Anforderungen für Langstreckenfahrzeuge
  • Rastintervalle
  • Füttern und Tränken
  • Beförderungsdauer
  • Ruhezeiten
  • Raststationen
  • Notfallplan
  • Verhalten bei Problemen im Ausland


Hinweise:
Detailinformation zur Zertifizierungsstelle, zum Prüfungsablauf und zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage der WIFI Zertifizierungsstelle. http://zertifizierung.wifi.at/zertifizierungwifiat/personenzertifkate/produktion--dienstleistung/tiertransportfahrerin-tiertransportbetreuerin/zertifizierung_tiertransportfahrerin_tiertransport

Gemäß BGBl. II Nr. 531/2021 §12 Abs.8 ersetzt dieser Befähigungsnachweis eine Ausbildungseinheit für die C95/D95 Weiterbildung im Ausmaß von sieben Stunden.

Ideal für
Fahrer:innen und Betreuer:innen von Tiertransporten mit landwirtschaftlichen Nutztieren (Pferde, Hausrinder, Hausschweine, Hausschafe, Hausziegen, Geflügel), die lange Beförderungen durchführen (ab 8 Stunden Transportdauer)
Förderungen

Sie suchen die passende Förderung? Wir haben für Sie Fördertipps für Privatpersonen und Unternehmen zusammengestellt. Informieren Sie sich einfach online!

4 Schritte zur Kursförderung:

  1. Kurs auswählen
  2. Kostenvoranschlag erstellen (Kurs mit dem Button "Zur Buchung“ in den Warenkorb legen und Kostenvoranschlag einfach downloaden)
  3. Förderstelle kontaktieren
  4. Kurs buchen
JAHR: 5