Hausordnungen

HAUSORDNUNG - Campus der Wirtschaft St. Pölten

WKNÖ-Zentrale, WIFI St. Pölten, Zentrum für Technologie und Design, New Design University, Höhere Tourismusschule St. Pölten, Bildungs- und Prüfungszentrum Schwaighof, Bildungsinformationszentrum St. Pölten

§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen – insbesondere auch für Teilnehmer:innen der WIFI-Kurse – während ihres gesamten Aufenthalts in sämtlichen Gebäuden und auf allen Grundstücken der WKNÖ am Standort St. Pölten.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt der Kammerleitung und den hierzu von dieser Beauftragten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

WKNÖ Zentrale:
Montag bis Freitag 7:00-17:30

WIFI Hauptgebäude:
Montag bis Freitag: 7.00 bis 22.00 Uhr, Samstag: 7.00 bis 18.00 Uhr

Kundenservice (KUSE):
Montag bis Freitag: 7.00 bis 18.00 Uhr

Bildungsinformationszentrum (BIZ):
Montag bis Freitag: 7.30 bis 16.00 Uhr

Zentrum für Technologie und Design und NDU
Montag bis Freitag: 7.00 bis 24.00 Uhr, Samstag: 7.00 bis 20.00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
  1. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  2. Alle Gebäudenutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt und in ihrer körperlichen Integrität verletzt sowie hausübliche Abläufe nicht behindert werden.
  3. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen, untersagt.
  4. Alle Besucher:innen haben darauf zu achten, dass andere nicht durch Lärm - z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
  5. Die Anordnungen der Mitarbeiter:innen der Abteilung Interne Infrastruktur, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung, der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
  6. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln.
  7. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Die Mülltrennung ist zu beachten.
  8. Das Rauchen am Gelände und im jeweiligen Gebäude, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten.
    Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
  9. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer:innen verantwortlich.
  10. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
  11. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
  12. Der Speisen- und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
  13. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Verbot des Tragens einer Waffe

  1. Das Betreten der Häuser sowie des gesamten damit verbundenen Privatgrundstücks – Vorplatz, Parkplatz, Gehwege etc. - mit einer Waffe ist ausdrücklich untersagt. Als Waffe ist jeder besonders gefährlicher, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeigneter Gegenstand anzusehen, insbesondere Schusswaffen, wie auch Messer jeder Art.
  2. Von diesem Verbot sind nur jene Personen ausgenommen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen verpflichtet sind.
  3. Zur Überprüfung des Waffenverbots können Kontrollen aller im Gebäude befindlichen Personen und Sachen durch die Sicherheitsbehörde, durch beauftragte Wachdienste oder durch sonstige Personen, die von der Hausleitung hierzu ermächtigt sind, jederzeit und überall im Gebäude durchgeführt werden.
  4. Ein Verstoß gegen vorgenannte Bestimmungen stellt einen schwerwiegenden dar und führt ua. zum sofortigen Ausschluss von der Kursteilnahme – vgl. auch § 10 Z 2 HO - wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Verbot der Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Tieren in sämtliche Gebäude des Campus der Wirtschaft St. Pölten ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das Mitführen von Assistenzhunden sowie Therapiebegleithunden durch Menschen mit Behinderungen gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere betreffend Maulkorb- und/oder Leinenpflicht – sind in diesem Fall zu beachten.


§ 7 Sperre und Schlüsselvergabe
  1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
  2. Die Veranstaltungs-, Lehr- und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste beim Empfang zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
  3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.
§ 8 Unzulässige Betätigungen
  1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
  2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hierzu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.
§ 9 Durchführung von Veranstaltungen
  1. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
  2. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
  3. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.

§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind beim Empfang abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 11 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 12 Verstöße gegen die Hausordnung
  1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
  2. Bei schwerwiegenden – insbesondere gegen § 5 HO - oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten, des Hauses und der Grundstücke, insbesondere auch der Kursteilnahme, ausgeschlossen werden, wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden – vgl. Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des WIFI Niederösterreich.
§ 13 Parkordnung
  1. Das Parken ist grundsätzlich kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
  2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Campus der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
  3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in die jeweiligen Gebäude oder Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
  4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. Die WKNÖ haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer und dgl. verursacht werden. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von der WKNÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
  5. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. Die WKNÖ haftet daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig, ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
  6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: Februar 2026

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Amstetten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch für Teilnehmer:innen der WIFI-Kurse, während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem/der Bezirksstellenleiter:in als Standortverantwortlichem/Standortverantwortlicher sowie dem/der WIFI-Zweigstellenleiter:in und den Trainer:innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Amstetten:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Amstetten:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI- Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
  1. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  2. Alle Gebäudenutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt und in ihrer körperlichen Integrität verletzt sowie hausübliche Abläufe nicht behindert werden.
  3. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen, untersagt.
  4. Alle Besucher:innen haben darauf zu achten, dass andere nicht durch Lärm - z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
  5. Die Anordnungen der Mitarbeiter:innen der Bezirksstelle und der WIFI-Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung, der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
  6. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Alle Räume sind sauber zu verlassen.
  7. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
    Die Mülltrennung ist zu beachten.
  8. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
  9. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer:innen verantwortlich.
  10. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
  11. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
  12. Der Speisen- und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
  13. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Verbot des Tragens einer Waffe
  1. Das Betreten des Hauses der Wirtschaft sowie des gesamten damit verbundenen Privatgrundstücks – Vorplatz, Parkplatz, Gehwege etc. - mit einer Waffe ist ausdrücklich untersagt. Als Waffe ist jeder besonders gefährlicher, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeigneter Gegenstand anzusehen, insbesondere Schusswaffen, wie auch Messer jeder Art.
  2. Von diesem Verbot sind nur jene Personen ausgenommen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen verpflichtet sind.
  3. Zur Überprüfung des Waffenverbots können Kontrollen aller im Gebäude befindlichen Personen und Sachen durch die Sicherheitsbehörde, durch beauftragte Wachdienste oder durch sonstige Personen, die von der Hausleitung hierzu ermächtigt sind, jederzeit und überall im Gebäude durchgeführt werden.
  4. Ein Verstoß gegen vorgenannte Bestimmungen stellt einen schwerwiegenden dar und führt zum sofortigen Ausschluss von der Kursteilnahme – vgl. auch § 10 Z 2 HO - wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Verbot der Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren in das Haus der Wirtschaft ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das Mitführen von Assistenzhunden sowie Therapiebegleithunden durch Menschen mit Behinderungen gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere betreffend Maulkorb- und/oder Leinenpflicht – sind in diesem Fall zu beachten.

§ 7 Sperre und Schlüsselvergabe
  1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
  2. Die Veranstaltungs-, Lehr- und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
  3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.
§ 8 Unzulässige Betätigungen
  1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
  2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hierzu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.
§ 9 Durchführung von Veranstaltungen
  1. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
  2. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
  3. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI-Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 11 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 12 Verstöße gegen die Hausordnung
  1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
  2. Bei schwerwiegenden – insbesondere gegen § 5 HO - oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten, des Hauses und der Grundstücke, insbesondere auch der Kursteilnahme, ausgeschlossen werden, wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden – vgl. Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at.
§ 13 Parkordnung
  1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher:innen des Hauses der Wirtschaft und WIFI-Kursteilnehmer:innen für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
  2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
  3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
  4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer und dgl. verursacht werden. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ bzw. WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
  5. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
  6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
§ 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten

Stand: Februar 2026

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Gänserndorf
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch für Teilnehmer:innen der WIFI-Kurse, während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem/der Bezirksstellenleiter:in als Standortverantwortlichem/Standortverantwortlicher sowie dem/der WIFI-Zweigstellenleiter:in und den Trainer:innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Gänserndorf:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Gänserndorf:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
  1. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  2. Alle Gebäudenutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt und in ihrer körperlichen Integrität verletzt sowie hausübliche Abläufe nicht behindert werden.
  3. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen, untersagt.
  4. Alle Besucher:innen haben darauf zu achten, dass andere nicht durch Lärm - z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
  5. Die Anordnungen der Mitarbeiter:innen der Bezirksstelle und der WIFI-Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung, der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
  6. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Alle Räume sind sauber zu verlassen.
  7. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
    Die Mülltrennung ist zu beachten.
  8. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
  9. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer:innen verantwortlich.
  10. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
  11. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
  12. Der Speisen- und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
  13. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Verbot des Tragens einer Waffe
  1. Das Betreten des Hauses der Wirtschaft sowie des gesamten damit verbundenen Privatgrundstücks – Vorplatz, Parkplatz, Gehwege etc. - mit einer Waffe ist ausdrücklich untersagt. Als Waffe ist jeder besonders gefährlicher, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeigneter Gegenstand anzusehen, insbesondere Schusswaffen, wie auch Messer jeder Art.
  2. Von diesem Verbot sind nur jene Personen ausgenommen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen verpflichtet sind.
  3. Zur Überprüfung des Waffenverbots können Kontrollen aller im Gebäude befindlichen Personen und Sachen durch die Sicherheitsbehörde, durch beauftragte Wachdienste oder durch sonstige Personen, die von der Hausleitung hierzu ermächtigt sind, jederzeit und überall im Gebäude durchgeführt werden.
  4. Ein Verstoß gegen vorgenannte Bestimmungen stellt einen schwerwiegenden dar und führt zum sofortigen Ausschluss von der Kursteilnahme – vgl. auch § 10 Z 2 HO - wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Verbot der Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren in das Haus der Wirtschaft ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das Mitführen von Assistenzhunden sowie Therapiebegleithunden durch Menschen mit Behinderungen gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere betreffend Maulkorb- und/oder Leinenpflicht – sind in diesem Fall zu beachten.

§ 7 Sperre und Schlüsselvergabe
  1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
  2. Die Veranstaltungs-, Lehr- und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
  3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.
§ 8 Unzulässige Betätigungen
  1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
  2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hierzu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.
§ 9 Durchführung von Veranstaltungen
  1. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
  2. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
  3. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften.
    Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI-Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 11 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 12 Verstöße gegen die Hausordnung
  1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
  2. Bei schwerwiegenden – insbesondere gegen § 5 HO - oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten, des Hauses und der Grundstücke, insbesondere auch der Kursteilnahme, ausgeschlossen werden, wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden – vgl. Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at.
§ 13 Parkordnung
  1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher:innen des Hauses der Wirtschaft und WIFI-Kursteilnehmer:innen für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
  2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
  3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
  4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer und dgl. verursacht werden. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ bzw. WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
  5. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
  6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
§ 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: Februar 2026

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Gmünd
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch für Teilnehmer:innen der WIFI-Kurse, während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem/der Bezirksstellenleiter:in als Standortverantwortlichem/Standortverantwortlicher sowie dem/der WIFI-Zweigstellenleiter:in und den Trainer:innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen, gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Gmünd:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr,

Büro des WIFI Gmünd:
Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 7:30 bis 11:30 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
  1. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  2. Alle Gebäudenutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt und in ihrer körperlichen Integrität verletzt sowie hausübliche Abläufe nicht behindert werden.
  3. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen, untersagt.
  4. Alle Besucher:innen haben darauf zu achten, dass andere nicht durch Lärm - z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
  5. Die Anordnungen der Mitarbeiter:innen der Bezirksstelle und der WIFI-Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung, der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
  6. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Alle Räume sind sauber zu verlassen.
  7. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
    Die Mülltrennung ist zu beachten.
  8. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten.
  9. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
  10. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer:innen verantwortlich.
  11. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
  12. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
  13. Der Speisen- und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
  14. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Verbot des Tragens einer Waffe
  1. Das Betreten des Hauses der Wirtschaft sowie des gesamten damit verbundenen Privatgrundstücks – Vorplatz, Parkplatz, Gehwege etc. - mit einer Waffe ist ausdrücklich untersagt. Als Waffe ist jeder besonders gefährlicher, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeigneter Gegenstand anzusehen, insbesondere Schusswaffen, wie auch Messer jeder Art.
  2. Von diesem Verbot sind nur jene Personen ausgenommen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen verpflichtet sind.
  3. Zur Überprüfung des Waffenverbots können Kontrollen aller im Gebäude befindlichen Personen und Sachen durch die Sicherheitsbehörde, durch beauftragte Wachdienste oder durch sonstige Personen, die von der Hausleitung hierzu ermächtigt sind, jederzeit und überall im Gebäude durchgeführt werden.
  4. Ein Verstoß gegen vorgenannte Bestimmungen stellt einen schwerwiegenden dar und führt zum sofortigen Ausschluss von der Kursteilnahme – vgl. auch § 10 Z 2 HO - wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Verbot der Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren in das Haus der Wirtschaft ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das Mitführen von Assistenzhunden sowie Therapiebegleithunden durch Menschen mit Behinderungen gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere betreffend Maulkorb- und/oder Leinenpflicht – sind in diesem Fall zu beachten.

§ 7 Sperre und Schlüsselvergabe
  1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
  2. Die Veranstaltungs-, Lehr- und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
  3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.
§ 8 Unzulässige Betätigungen
  1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
  2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hierzu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.
§ 9 Durchführung von Veranstaltungen
  1. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
  2. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
  3. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften.
    Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI-Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 11 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 12 Verstöße gegen die Hausordnung
  1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
  2. Bei schwerwiegenden – insbesondere gegen § 5 HO - oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten, des Hauses und der Grundstücke, insbesondere auch der Kursteilnahme, ausgeschlossen werden, wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden – vgl. Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at.
§ 13 Parkordnung
  1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher:innen des Hauses der Wirtschaft und WIFI-Kursteilnehmer:innen für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
  2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
  3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
  4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer und dgl. verursacht werden. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ bzw. WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
  5. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
  6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
§ 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: Februar 2026

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Mödling
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch für Teilnehmer:innen der WIFI-Kurse, während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem/der Bezirksstellenleiter:in als Standortverantwortlichem/Standortverantwortlicher sowie dem/der WIFI-Zweigstellenleiter:in und den Trainer:innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen, gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Mödling:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Mödling:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
  1. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  2. Alle Gebäudenutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt und in ihrer körperlichen Integrität verletzt sowie hausübliche Abläufe nicht behindert werden.
  3. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen, untersagt.
  4. Alle Besucher:innen haben darauf zu achten, dass andere nicht durch Lärm - z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
  5. Die Anordnungen der Mitarbeiter:innen der Bezirksstelle und der WIFI-Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung, der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
  6. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Alle Räume sind sauber zu verlassen.
  7. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
    Die Mülltrennung ist zu beachten.
  8. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
  9. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer:innen verantwortlich.
  10. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
  11. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
  12. Der Speisen- und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
  13. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Verbot des Tragens einer Waffe
  1. Das Betreten des Hauses der Wirtschaft sowie des gesamten damit verbundenen Privatgrundstücks – Vorplatz, Parkplatz, Gehwege etc. - mit einer Waffe ist ausdrücklich untersagt. Als Waffe ist jeder besonders gefährlicher, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeigneter Gegenstand anzusehen, insbesondere Schusswaffen, wie auch Messer jeder Art.
  2. Von diesem Verbot sind nur jene Personen ausgenommen, die aufgrund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen verpflichtet sind.
  3. Zur Überprüfung des Waffenverbots können Kontrollen aller im Gebäude befindlichen Personen und Sachen durch die Sicherheitsbehörde, durch beauftragte Wachdienste oder durch sonstige Personen, die von der Hausleitung hierzu ermächtigt sind, jederzeit und überall im Gebäude durchgeführt werden.
  4. Ein Verstoß gegen vorgenannte Bestimmungen stellt einen schwerwiegenden dar und führt zum sofortigen Ausschluss von der Kursteilnahme – vgl. auch § 10 Z 2 HO - wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Verbot der Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren in das Haus der Wirtschaft ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das Mitführen von Assistenzhunden sowie Therapiebegleithunden durch Menschen mit Behinderungen gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere betreffend Maulkorb- und/oder Leinenpflicht – sind in diesem Fall zu beachten.

§ 7 Sperre und Schlüsselvergabe
  1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
  2. Die Veranstaltungs-, Lehr- und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
  3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.
§ 8 Unzulässige Betätigungen
  1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
  2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hierzu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.
§ 9 Durchführung von Veranstaltungen
  1. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
  2. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
  3. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften.
    Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI-Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 11 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 12 Verstöße gegen die Hausordnung
  1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
  2. Bei schwerwiegenden – insbesondere gegen § 5 HO - oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten, des Hauses und der Grundstücke, insbesondere auch der Kursteilnahme, ausgeschlossen werden, wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden – vgl. Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at.
§ 13 Parkordnung
  1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher:innen des Hauses der Wirtschaft und WIFI-Kursteilnehmer:innen für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
  2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
  3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
  4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer und dgl. verursacht werden. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ bzw. WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
  5. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
  6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
§ 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: Februar 2026

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Mistelbach
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch für Teilnehmer:innen der WIFI-Kurse, während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem/der Bezirksstellenleiter:in als Standortverantwortlichem/Standortverantwortlicher sowie dem/der WIFI-Zweigstellenleiter:in und den Trainer:innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen, gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Mistelbach:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Mistelbach:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
  1. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  2. Alle Gebäudenutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt und in ihrer körperlichen Integrität verletzt sowie hausübliche Abläufe nicht behindert werden.
  3. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen, untersagt.
  4. Alle Besucher:innen haben darauf zu achten, dass andere nicht durch Lärm - z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
  5. Die Anordnungen der Mitarbeiter:innen der Bezirksstelle und der WIFI-Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung, der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
  6. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Alle Räume sind sauber zu verlassen.
  7. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
    Die Mülltrennung ist zu beachten.
  8. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
  9. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer:innen verantwortlich.
  10. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
  11. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
  12. Der Speisen- und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
  13. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Verbot des Tragens einer Waffe
  1. Das Betreten des Hauses der Wirtschaft sowie des gesamten damit verbundenen Privatgrundstücks – Vorplatz, Parkplatz, Gehwege etc. - mit einer Waffe ist ausdrücklich untersagt. Als Waffe ist jeder besonders gefährlicher, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeigneter Gegenstand anzusehen, insbesondere Schusswaffen, wie auch Messer jeder Art.
  2. Von diesem Verbot sind nur jene Personen ausgenommen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen verpflichtet sind.
  3. Zur Überprüfung des Waffenverbots können Kontrollen aller im Gebäude befindlichen Personen und Sachen durch die Sicherheitsbehörde, durch beauftragte Wachdienste oder durch sonstige Personen, die von der Hausleitung hierzu ermächtigt sind, jederzeit und überall im Gebäude durchgeführt werden.
  4. Ein Verstoß gegen vorgenannte Bestimmungen stellt einen schwerwiegenden dar und führt zum sofortigen Ausschluss von der Kursteilnahme – vgl. auch § 10 Z 2 HO - wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Verbot der Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren in das Haus der Wirtschaft ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das Mitführen von Assistenzhunden sowie Therapiebegleithunden durch Menschen mit Behinderungen gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere betreffend Maulkorb- und/oder Leinenpflicht – sind in diesem Fall zu beachten.

§ 7 Sperre und Schlüsselvergabe
  1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
  2. Die Veranstaltungs-, Lehr- und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
  3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.
§ 8 Unzulässige Betätigungen
  1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
  2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hierzu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.
§ 9 Durchführung von Veranstaltungen
  1. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
  2. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
  3. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI-Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 11 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 12 Verstöße gegen die Hausordnung
  1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
  2. Bei schwerwiegenden – insbesondere gegen § 5 HO - oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten, des Hauses und der Grundstücke, insbesondere auch der Kursteilnahme, ausgeschlossen werden, wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden – vgl. Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at.
§ 13 Parkordnung
  1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher:innen des Hauses der Wirtschaft und WIFI-Kursteilnehmer:innen für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
  2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
  3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
  4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer und dgl. verursacht werden. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ bzw. WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
  5. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
  6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
§ 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: Februar 2026

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Neunkirchen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch für Teilnehmer:innen der WIFI-Kurse, während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem/der Bezirksstellenleiter:in als Standortverantwortlichem/Standortverantwortlicher sowie dem/der WIFI-Zweigstellenleiter:in und den Trainer:innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen, gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Neunkirchen:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Neunkirchen:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
  1. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  2. Alle Gebäudenutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt und in ihrer körperlichen Integrität verletzt sowie hausübliche Abläufe nicht behindert werden.
  3. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen, untersagt.
  4. Alle Besucher:innen haben darauf zu achten, dass andere nicht durch Lärm - z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
  5. Die Anordnungen der Mitarbeiter:innen der Bezirksstelle und der WIFI-Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung, der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
  6. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Alle Räume sind sauber zu verlassen.
  7. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
    Die Mülltrennung ist zu beachten.
  8. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
  9. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer:innen verantwortlich.
  10. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
  11. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
  12. Der Speisen- und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
  13. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Verbot des Tragens einer Waffe
  1. Das Betreten des Hauses der Wirtschaft sowie des gesamten damit verbundenen Privatgrundstücks – Vorplatz, Parkplatz, Gehwege etc. - mit einer Waffe ist ausdrücklich untersagt. Als Waffe ist jeder besonders gefährlicher, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeigneter Gegenstand anzusehen, insbesondere Schusswaffen, wie auch Messer jeder Art.
  2. Von diesem Verbot sind nur jene Personen ausgenommen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen verpflichtet sind.
  3. Zur Überprüfung des Waffenverbots können Kontrollen aller im Gebäude befindlichen Personen und Sachen durch die Sicherheitsbehörde, durch beauftragte Wachdienste oder durch sonstige Personen, die von der Hausleitung hierzu ermächtigt sind, jederzeit und überall im Gebäude durchgeführt werden.
  4. Ein Verstoß gegen vorgenannte Bestimmungen stellt einen schwerwiegenden dar und führt zum sofortigen Ausschluss von der Kursteilnahme – vgl. auch § 10 Z 2 HO - wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Verbot der Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren in das Haus der Wirtschaft ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das Mitführen von Assistenzhunden sowie Therapiebegleithunden durch Menschen mit Behinderungen gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere betreffend Maulkorb- und/oder Leinenpflicht – sind in diesem Fall zu beachten.

§ 7 Sperre und Schlüsselvergabe
  1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
  2. Die Veranstaltungs-, Lehr- und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
  3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.
§ 8 Unzulässige Betätigungen
  1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
  2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hierzu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.
§ 9 Durchführung von Veranstaltungen
  1. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
  2. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
  3. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI-Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 11 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 12 Verstöße gegen die Hausordnung
  1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
  2. Bei schwerwiegenden – insbesondere gegen § 5 HO - oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten, des Hauses und der Grundstücke, insbesondere auch der Kursteilnahme, ausgeschlossen werden, wobei zusätzlich noch Kosten für den Kursbeitrag in Rechnung gestellt werden – vgl. Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at.
§ 13 Parkordnung
  1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher:innen des Hauses der Wirtschaft und WIFI-Kursteilnehmer:innen für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
  2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
  3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
  4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer und dgl. verursacht werden. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ bzw. WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
  5. Der/Die Parkplatznutzer:in nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
  6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
§ 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: Februar 2026