Hausordnungen

HAUSORDNUNG

WKNÖ Zentrale, WIFI Hauptgebäude St. Pölten, Zentrum für Technologie und Design, New Design University, Tourismusschule, Bildungs- und Prüfungszentrum Schwaighof, Bildungsinformationszentrum St. Pölten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle WKNÖ- Gebäude und Grundstücke am Standort St. Pölten.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt der Kammerleitung und den hierzu von dieser Beauftragten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

WKNÖ Zentrale:
Montag bis Freitag 7:00-17:30

WIFI Hauptgebäude:
Montag bis Freitag: 7.00 bis 22.00 Uhr, Samstag: 7.00 bis 18.00 Uhr

Kundenservice (KUSE):
Montag bis Freitag: 7.00 bis 18.00 Uhr

Bildungsinformationszentrum (BIZ):
Montag bis Freitag: 7.30 bis 16.00 Uhr

Zentrum für Technologie und Design und NDU
Montag bis Freitag: 7.00 bis 24.00 Uhr, Samstag: 7.00 bis 20.00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
1. Personen mit Fieber und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen die Häuser nicht betreten.
2. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und die Hygienemaßnahmen einzuhalten.
3. Gebäudenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein.
4. Die Anordnungen der Mitarbeiter der Abteilung Interne Infrastruktur, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung einschließlich der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
5. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen. Die Mülltrennung ist zu beachten.
6. Das Rauchen in allen Gebäuden, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist nur in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig. Rauchen im Eingangsbereich der WKNÖ Zentrale ist untersagt.
7. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung, das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer/innen verantwortlich.
8. Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
9. Die jeweils in den Häusern gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten.
10. Das Mitbringen oder das Halten von Haustieren ist grundsätzlich untersagt.
11. Der Speisen-, und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
12. Für sämtliche Garderoben wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Sperre und Schlüsselvergabe
1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
2. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter/innen, Trainer/innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.
3. Grundsätzlich sind die Veranstaltungs-, Lehr-, und Unterrichtsräume außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste (liegt beim Empfang) zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.

§ 6 Unzulässige Betätigungen
1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hiezu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.

§ 7 Durchführung von Veranstaltungen
1. Für die Durchführung von Veranstaltungen (inkl. Organsitzungen) während der Corona Epidemie gelten die einschlägigen Weisungen der Kammerleitung.
2. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WK NÖ
3. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
4. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.

§ 8 Verstöße gegen die Hausordnung
1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten und Grundstücke ausgeschlossen werden.

§ 9 Parkordnung
Das Parken ist grundsätzlich kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.

Stand: März 2022

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Amstetten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch Teilnehmer/innen der WIFI-Kurse für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem Bezirksstellenleiter als Standortverantwortlichen sowie dem WIFI-Zweigstellenleiter und den Trainer/innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Amstetten:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Amstetten:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI- Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
1. Personen mit Fieber und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen die Häuser nicht betreten.
2. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und die Hygienemaßnahmen einzuhalten.
3. Alle Gebäudenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden und in ihrer körperlichen Integrität verletzt werden, sowie hausübliche Abläufe nicht gestört werden.
4. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen untersagt
5. Alle Besucher/innen haben darauf zu achten, dass insbesondere Kursteilnehmer/innen nicht durch Lärm- z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
6. Die Anordnungen der MitarbeiterInnen der Bezirksstelle und der WIFI-Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung einschließlich der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
7. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die Seminarräume selbst sind am Ende des Kurses sauber zu verlassen.
8. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Die Mülltrennung ist zu beachten.
9. Das Rauchen am Gelände um im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
10. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer/innen verantwortlich.
11. Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
12. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
13. Das Mitbringen oder das Halten von Haustieren ist grundsätzlich untersagt.
14. Der Speisen-, und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
15. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Sperre und Schlüsselvergabe
1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
2. Die Veranstaltungs-, Lehr-, und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter/innen, Trainer/innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.

§ 6 Unzulässige Betätigungen
1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hiezu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.

§ 7 Durchführung von Veranstaltungen
1. Für die Durchführung von Veranstaltungen während der Corona Epidemie gelten die einschlägigen Weisungen der Kammerleitung.
2. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
3. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
4. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.

§ 8 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 9 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFI´s ein Kopierer zur Verfügung.

§ 10 Verstöße gegen die Hausordnung
1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten und Grundstücke insbesondere der Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

§ 11 Parkordnung
1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher des Hauses der Wirtschaft und WIFI Kursteilnehmer für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer udgl, verursacht werden. Der Parkplatznutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ/WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
5. Der Parkplatznutzer nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten

Stand: März 2022

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Gänserndorf
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch Teilnehmer/innen der WIFI-Kurse für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem Bezirksstellenleiter als Standortverantwortlichen und dem WIFI-Zweigstelleleiter sowie den Trainer/innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Gänserndorf:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Gänserndorf:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
1. Personen mit Fieber und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen die Häuser nicht betreten.
2. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und die Hygienemaßnahmen einzuhalten.
3. Alle Gebäudenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden und in ihrer körperlichen Integrität verletzt werden, sowie hausübliche Abläufe nicht gestört werden.
4. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen untersagt
5. Alle Besucher/innen haben darauf zu achten, dass insbesondere Kursteilnehmer/innen nicht durch Lärm- z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
6. Die Anordnungen der MitarbeiterInnen der Bezirksstelle und der WIFI Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung einschließlich der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
7. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die Seminarräume selbst sind am Ende des Kurses sauber zu verlassen.
8. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen. Die Mülltrennung ist zu beachten.
9. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
10. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer/innen verantwortlich.
11. Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
12. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
13. Das Mitbringen oder das Halten von Haustieren ist grundsätzlich untersagt.
14. Der Speisen-, und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
15. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Sperre und Schlüsselvergabe
1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
2. Die Veranstaltungs-, Lehr-, und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter/innen, Trainer/innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.

§ 6 Unzulässige Betätigungen
1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hiezu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.

§ 7 Durchführung von Veranstaltungen
1. Für die Durchführung von Veranstaltungen während der Corona Epidemie gelten die einschlägigen Weisungen der Kammerleitung.
2. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
3. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
4. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.

§ 8 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 9 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 10 Verstöße gegen die Hausordnung
1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten und Grundstücke insbesondere der Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

§ 11 Parkordnung
1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher des Hauses der Wirtschaft und WIFI Kursteilnehmer für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer udgl, verursacht werden. Der Parkplatznutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ/WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
5. Der Parkplatznutzer nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: März 2022

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Gmünd
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch Teilnehmer/innen der WIFI-Kurse für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem Bezirksstellenleiter als Standortverantwortlichen und dem WIFI-Zweigstelleleiter sowie den Trainer/innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen, gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Gmünd:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr,

Büro des WIFI Gmünd:
Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 7:30 bis 11:30 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
1. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und die Hygienemaßnahmen einzuhalten.
2. Alle Gebäudenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden und in ihrer körperlichen Integrität verletzt werden, sowie hausübliche Abläufe nicht gestört werden.
3. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen untersagt
4. Alle Besucher/innen haben darauf zu achten, dass insbesondere Kursteilnehmer/innen nicht durch Lärm- z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
5. Die Anordnungen der MitarbeiterInnen der Bezirksstelle und der WIFI Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung einschließlich der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
6. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die Seminarräume selbst sind am Ende des Kurses sauber zu verlassen.
7. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen. Die Mülltrennung ist zu beachten.
8. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
9. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer/innen verantwortlich.
10. Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
11. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
12. Das Mitbringen oder das Halten von Haustieren ist grundsätzlich untersagt.
13. Der Speisen-, und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
14. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Sperre und Schlüsselvergabe
1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
2. Die Veranstaltungs-, Lehr-, und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter/innen, Trainer/innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.

§ 6 Unzulässige Betätigungen
1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hiezu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.

§ 7 Durchführung von Veranstaltungen
1. Für die Durchführung von Veranstaltungen während der Corona Epidemie gelten die einschlägigen Weisungen der Kammerleitung.
2. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
3. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
4. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.

§ 8 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 9 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 10 Verstöße gegen die Hausordnung
1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten und Grundstücke insbesondere der Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

§ 11 Parkordnung
1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher des Hauses der Wirtschaft und WIFI Kursteilnehmer für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer udgl, verursacht werden. Der Parkplatznutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ/WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
5. Der Parkplatznutzer nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: Mai 2025

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Mödling
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch Teilnehmer/innen der WIFI-Kurse für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem Bezirksstellenleiter als Standortverantwortlichen und dem WIFI-Zweigstelleleiter sowie den Trainer/innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen, gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Mödling:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Mödling:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
1. Personen mit Fieber und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen die Häuser nicht betreten.
2. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und die Hygienemaßnahmen einzuhalten.
3. Alle Gebäudenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden und in ihrer körperlichen Integrität verletzt werden, sowie hausübliche Abläufe nicht gestört werden.
4. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen untersagt
5. Alle Besucher/innen haben darauf zu achten, dass insbesondere Kursteilnehmer/innen nicht durch Lärm- z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
6. Die Anordnungen der MitarbeiterInnen der Bezirksstelle und der WIFI Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung einschließlich der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
7. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die Seminarräume selbst sind am Ende des Kurses sauber zu verlassen.
8. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen. Die Mülltrennung ist zu beachten.
9. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
10. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer/innen verantwortlich.
11. Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
12. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
13. Das Mitbringen oder das Halten von Haustieren ist grundsätzlich untersagt.
14. Der Speisen-, und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
15. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Sperre und Schlüsselvergabe
1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
2. Die Veranstaltungs-, Lehr-, und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter/innen, Trainer/innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.

§ 6 Unzulässige Betätigungen
1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hiezu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.

§ 7 Durchführung von Veranstaltungen
1. Für die Durchführung von Veranstaltungen während der Corona Epidemie gelten die einschlägigen Weisungen der Kammerleitung.
2. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
3. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
4. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.

§ 8 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 9 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 10 Verstöße gegen die Hausordnung
1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten und Grundstücke insbesondere der Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

§ 11 Parkordnung
1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher des Hauses der Wirtschaft und WIFI Kursteilnehmer für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer udgl, verursacht werden. Der Parkplatznutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ/WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
5. Der Parkplatznutzer nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: März 2022

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Mistelbach
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch Teilnehmer/innen der WIFI-Kurse für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem Bezirksstellenleiter als Standortverantwortlichen und dem WIFI-Zweigstelleleiter sowie den Trainer/innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen, gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Mistelbach:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Mistelbach:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
1. Personen mit Fieber und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen die Häuser nicht betreten.
2. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und die Hygienemaßnahmen einzuhalten.
3. Alle Gebäudenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden und in ihrer körperlichen Integrität verletzt werden, sowie hausübliche Abläufe nicht gestört werden.
4. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen untersagt
5. Alle Besucher/innen haben darauf zu achten, dass insbesondere Kursteilnehmer/innen nicht durch Lärm- z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
6. Die Anordnungen der MitarbeiterInnen der Bezirksstelle und der WIFI Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung einschließlich der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
7. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die Seminarräume selbst sind am Ende des Kurses sauber zu verlassen.
8. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen. Die Mülltrennung ist zu beachten.
9. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
10. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer/innen verantwortlich.
11. Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
12. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
13. Das Mitbringen oder das Halten von Haustieren ist grundsätzlich untersagt.
14. Der Speisen-, und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
15. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Sperre und Schlüsselvergabe
1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
2. Die Veranstaltungs-, Lehr-, und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter/innen, Trainer/innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.

§ 6 Unzulässige Betätigungen
1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hiezu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.

§ 7 Durchführung von Veranstaltungen
1. Für die Durchführung von Veranstaltungen während der Corona Epidemie gelten die einschlägigen Weisungen der Kammerleitung.
2. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
3. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
4. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.

§ 8 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 9 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 10 Verstöße gegen die Hausordnung
1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten und Grundstücke insbesondere der Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

§ 11 Parkordnung
1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher des Hauses der Wirtschaft und WIFI Kursteilnehmer für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer udgl, verursacht werden. Der Parkplatznutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ/WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
5. Der Parkplatznutzer nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: März 2022

HAUSORDNUNG

Haus der Wirtschaft Neunkirchen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, insbesondere auch Teilnehmer/innen der WIFI-Kurse für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Haus der Wirtschaft.

§ 2 Hausordnung
Die Vollziehung der Hausordnung obliegt dem Bezirksstellenleiter als Standortverantwortlichen und dem WIFI-Zweigstelleleiter sowie den Trainer/innen während der Unterrichtszeiten.

§ 3 Öffnungszeiten
Soweit keine anderen Regelungen bestehen, gelten nachfolgend angeführte Zeiten:

Büro der Bezirksstelle Neunkirchen:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

Büro des WIFI Neunkirchen:
Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

WIFI-Kurse können in folgendem Zeitraum abgehalten werden:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 4 Sicherheit und Ordnung
1. Personen mit Fieber und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen die Häuser nicht betreten.
2. Alle Personen sind im Eigeninteresse und zum Schutz aller Personen im Haus verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorgaben und die Hygienemaßnahmen einzuhalten.
3. Alle Gebäudenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden und in ihrer körperlichen Integrität verletzt werden, sowie hausübliche Abläufe nicht gestört werden.
4. Mobiltelefone sollen während des Unterrichts und während Sitzungen abgeschaltet sein. Das Abspielen von Musik und Filmen am Mobiltelefon, Tablet oder Laptop - mit Ausnahme über Kopfhörer - sowie lautes Sprechen und Singen ist im Pausenbereich, wie auch den Kursräumen untersagt
5. Alle Besucher/innen haben darauf zu achten, dass insbesondere Kursteilnehmer/innen nicht durch Lärm- z.B. durch das Verschieben von Sesseln und Tischen - gestört werden.
6. Die Anordnungen der MitarbeiterInnen der Bezirksstelle und der WIFI Zweigstelle, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung einschließlich der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
7. Das Gebäude, das eingesetzte Mobiliar und alle Gerätschaften der WKNÖ und des WIFI NÖ sind pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die Seminarräume selbst sind am Ende des Kurses sauber zu verlassen.
8. In allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind sorgfältig in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen. Die Mülltrennung ist zu beachten.
9. Das Rauchen am Gelände und im Gebäude des Hauses der Wirtschaft, insbesondere in Sitzungsräumen, Lehr –und Unterrichtsräumen, in Fluren und Wartezonen mit Publikumsverkehr und in Aufzügen, ist verboten. Rauchen ist bis auf Widerruf nur im Freien und in den dafür gesondert gekennzeichneten Zonen zulässig.
10. Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung und der technischen Hilfsmittel (Beamer, Laptop, Leinwand etc.) sowie das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer/innen verantwortlich.
11. Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
12. Die jeweils gültige Brandschutzordnung ist einzuhalten und im Falle eines Brandalarms umgehend das Haus zu verlassen.
13. Das Mitbringen oder das Halten von Haustieren ist grundsätzlich untersagt.
14. Der Speisen-, und Getränkekonsum ist in den Seminar- und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
15. Für sämtliche mitgebrachte Sachen sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Sperre und Schlüsselvergabe
1. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
2. Die Veranstaltungs-, Lehr-, und Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichts- bzw. Sitzungszeiten versperrt zu halten. Ausgeteilte, erhaltene und zurückgegebene Schlüssel bzw. Karten sind in einer Evidenzliste im Sekretariat der Bezirksstelle zu vermerken. Die Ausgabe von Ersatzschlüsseln bei Verlust oder Diebstahl ist kostenersatzpflichtig.
3. WIFI: Der Zugang zu Lehr-, und Unterrichtsräumen erfolgt nur im Beisein von WIFI-Mitarbeiter/innen, Trainer/innen, Lehrpersonal oder Personen, die über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Mietvereinbarung) verfügen.

§ 6 Unzulässige Betätigungen
1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebs oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist verboten.
2. Das Aushängen von Plakaten ist nur auf den hiezu vorgesehenen Stellen zulässig und diese müssen mit einem Impressum versehen sein.

§ 7 Durchführung von Veranstaltungen
1. Für die Durchführung von Veranstaltungen während der Corona Epidemie gelten die einschlägigen Weisungen der Kammerleitung.
2. Die Benützung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art richtet sich nach den Vermietungsrichtlinien der WKNÖ.
3. Für die Abhaltung einer Veranstaltung ist das Vorliegen einer schriftlichen Mietvereinbarung maßgeblich.
4. Dem Veranstalter obliegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der Zutritt ist auf die für die Räumlichkeiten zugelassene Anzahl von Personen zu beschränken. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für alle Schäden, die durch die Abhaltung einer Veranstaltung verursacht wurden.

§ 8 Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat der Bezirksstelle oder im WIFI Büro abzugeben. Sie werden für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und an die Person herausgegeben, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz glaubhaft nachweist. Nach Ablauf des Zeitraumes werden die Fundsachen dem Fundamt der Stadtgemeinde zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

§ 9 Kopieren
Für die Erstellung von Kopien steht im Kunden- bzw. Trainerbereich des WIFIs ein Kopierer zur Verfügung.

§ 10 Verstöße gegen die Hausordnung
1. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung.
2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Personen von der Benützung der Räumlichkeiten und Grundstücke insbesondere der Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

§ 11 Parkordnung
1. Das Parken ist ausschließlich für Besucher des Hauses der Wirtschaft und WIFI Kursteilnehmer für die Dauer des Besuches kostenfrei und nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Gelände des Hauses der Wirtschaft ist nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen zulässig.
3. Fahrräder, Scooter oder sonstige einspurige Kraftfahrzeuge sind an den gekennzeichneten Abstellplätzen abzustellen. Eine Mitnahme von diesen in das Gebäude oder die Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.
4. Für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden, wird nicht gehaftet. WKNÖ und WIFI NÖ haften auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Elementarereignisse, wie durch Wasser, Feuer udgl, verursacht werden. Der Parkplatznutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Beschädigungen des Fahrzeuges durch kein Versicherungsverhältnis von WKNÖ/WIFI NÖ gedeckt sind und daher das Abstellen des Fahrzeuges auf seine eigene Gefahr erfolgt.
5. Der Parkplatznutzer nimmt weiters zustimmend zur Kenntnis, dass die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, dessen Zubehör sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages sind. WKNÖ und WIFI NÖ haften daher auch nicht für durch Dritte durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige durch Beschädigung verursachte Schäden, gleichgültig ob diese von Personen verursacht wurden, die sich befugt oder unbefugt auf dem Areal aufhalten.
6. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und FAQs des WIFI Niederösterreich
Die AGB’s und FAQ’s des WIFI Niederösterreich, noe.wifi.at, sind integraler Bestandteil dieser Hausordnung und dementsprechend zu beachten.

Stand: März 2022