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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter +43 2742 890-2000 an. Wir beraten Sie gerne!
Do 8.00-17.00, Fr 8.00-23.00, Sa 8.00-13:00 Prüfung: 12.9.2020, Sa 13.00
Kursdauer: 36 Lehreinheiten (ca. 28,0 pro Woche)
Stundenplan
Willendorf 36
3641 Aggsbach
Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4
In dieser Ausbildung eignen Sie sich die Fachkenntnis nach § 17 Abs. 2 Pyrotechnikgesetz 2010 an. Sie lernen so die notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten um sicher mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F4 sicher und ordnungsgemäß umzugehen. Kategorie F4 sind Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Der Teilnahmebeitrag inkludiert alle Materialien sowie einen einmaligen kostenlosen Prüfungsantritt. Im Anschluss an die Veranstaltung findet eine kommissionelle Abschlussprüfung im Beisein eines Pyrotechnikers sowie eines Vertreters der Sicherheitsdirektion NÖ statt.
- Wiederholung der Klasse III
- Organisation
- Rechtslage
- pyrotechnische Artikel (Klasse IV)
- Zündsysteme
- Sicherheit
- Planung eines Großfeuerwerks
- Aufbau eines Feuerwerks der Klasse IV
- Laden und Verbinden der pyrotechnischen Gegenstände
- Auf- und Abbau eines Feuerwerks
Voraussetzung für den Besuch des Lehrgangs:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Verlässlichkeitsbescheinigung gemäß § 16 Pyrotechnikgesetz 2010
- Gemäß § 7 Abs. 2 Z 1 PyroTG-DV dürfen nur Personen als Kursteilnehmer zu Lehrgängen betreffend pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 zugelassen werden, die bereits über einen Nachweis von Sachkunde über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 verfügen (§ 17 Abs. 3 Z 1 oder 2 PyroTG 2010).
Weiters müssen Teilnahmewerber für einen Lehrgang betreffend pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 nachweisen, dass sie an mindestens fünfzehn Feuerwerken der Kategorie F4 oder für einen Lehrgang über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2 einschließlich Sätze der Kategorie S2 nachweisen, dass sie an mindestens fünfzehn bühnen- oder theaterpyrotechnischen Vorführungen im Umfang des § 20 Abs. 2 Z 2 PyroTG 2010 mitgewirkt haben (§ 7 Abs. 2 Z 2 und Z 3 PyroTG-DV).
Der Nachweis über die Teilnahme ist der Genehmigungsbescheid der Behörde in Kopie - Bericht über Sicherheitsmerkmale vom Abschussplatz bei jedem Feuerwerk in schriftlicher Form
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