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Mo 8.00-16.00
Kursdauer: 8 Lehreinheiten
Stundenplan
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Weiterbildung Sicherheitstechnik (Modul 1)
Lenker von Kraftfahrzeugen, die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder - wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist - vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden nachweisen.
- Lenker, denen vor dem 10. September 2008 eine Lenkerberechtigung für die Klassen D erteilt wurde, haben spätestens bis zum 10. September 2013 oder, wenn die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden nachzuweisen.
- Lenker, denen vor dem 10. September 2009 eine Lenkerberechtigung für die Klassen C erteilt wurde, haben spätestens bis zum 10. September 2014 oder, wenn die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden nachzuweisen.
- Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors
- Optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten
- Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung
- Sicherheitsausstattung
- Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage
- Verhalten bei Defekten
- Einsatz der Trägheit des Fahrzeuges
- Fahrweise in verschiedenen Situationen
Lenker/innen der Führerscheinklassen C
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