Kunststoffrohrleger:in - Ausbildung und Erstprüfung für GAS

Sie erreichen die Berechtigung Kunststoffrohre zu Schweißen und zu Verlegen nach ÖVGW Richtlinie G 0322 W 106 für GAS.

Zertifikat
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 32,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 41642025
    Tageskurs
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 41642025
    1 680,00 EUR Kursnummer: 41642025
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 32,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 41642035
    Tageskurs
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 41642035
    1 680,00 EUR Kursnummer: 41642035
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    ZEIT 32,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 41642045
    Tageskurs
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    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 41642045
    1 680,00 EUR Kursnummer: 41642045

Kunststoffrohrleger:in - Ausbildung und Erstprüfung für GAS

Beschreibung und Nutzen

Vermittelt werden für Gas- und Sanitärtechniker:innen und Praktiker, praktischen und theoretischen Kenntnisse im Schweißen von Kunststoffrohren aus Polyethylen (PE) sowie das Verlegen von Kunststoffrohren nach den Richtlinien der ÖVGW G 0322 W 106 auf dem Gebiet der Rohrverlegung. Begonnen wird mit einem fachübergreifenden, allgemeinen Grundlagenteil und danach werden die speziellen Grundlagen Gas vermittelt. Im Teilnahmebeitrag sind die Kosten für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin inkludiert. ACHTUNG: Begrenzte Anzahl von Teilnahmeplätzen!

Inhalt

  • Allgemeine Grundlagen
  • Spezielle Kenntnisse für Gasrohrleger
  • Oder spezielle Kenntnisse für Wasserrohrleger
  • Theoretische und praktische Prüfung nach ÖVGW G 0322 W 106
Ideal für

  • Gas- und Sanitärtechniker:innen mit Lehrabschlussprüfung
  • Facharbeiter:innen mit anderer abgeschlossener Berufsausbildung
  • Personen ohne Berufsausbildung benötigen eine mindestens fünfjährige Praxis auf dem Gebiet der Rohrverlegung.

Voraussetzung:
  • Lehrabschlussprüfungszeugnis für Gas- und Sanitär oder
  • andere abgeschlossene Berufsausbildung und ein Jahr Praxis in der Rohrverlegung oder
  • Keine Berufsausbildung und fünf Jahre Praxis in der Rohrverlegung.
Förderungen

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