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Lehrgang Ordinationsassistenz - Basismodul
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ZEIT 120,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
*Zinslose Teilzahlung : 4 x 525,00 EUR Kursnummer: 12254034
*Zinslose Teilzahlung : 4 x 525,00 EUR
2 100,00 EUR Kursnummer: 12254034
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ZEIT 120,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
*Zinslose Teilzahlung : 4 x 525,00 EUR Kursnummer: 12254044
*Zinslose Teilzahlung : 4 x 525,00 EUR
2 100,00 EUR Kursnummer: 12254044
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ZEIT 2,00 Lehreinheiten
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Abendkurs
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Kursnummer: 12257034
gratis Kursnummer: 12257034
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Kursnummer: 12257044
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*Zinslose Teilzahlung : 4 x 525,00 EUR Kursnummer: 12254024
*Zinslose Teilzahlung : 4 x 525,00 EUR
2 100,00 EUR Kursnummer: 12254024
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
*Zinslose Teilzahlung : 4 x 525,00 EUR Kursnummer: 12254014
*Zinslose Teilzahlung : 4 x 525,00 EUR
2 100,00 EUR Kursnummer: 12254014

Ausbildung Ordinationsassistenz

Beschreibung und Nutzen

Als Ordinationsassistentin sind Sie eine unterstützende und helfende Kraft in jeder Ordination. Ihr Tätigkeitsbereich reicht von Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen, über Betreuung der Patienten und Patientinnen sowie die Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen und Untersuchungen mittels Schnelltestverfahren bis hin zu der für den Betrieb der Ordination erforderlichen organisatorischen und administrativen Tätigkeiten. Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche bereits in einer Ordination tätig sind und die zur Ausübung der Ordinationsassistenz notwendige Qualifikationen erwerben möchten.
Der Lehrgang besteht aus einem Basismodul, einem Aufbaumodul sowie einem Praktikum und umfasst insgesamt 650 Stunden. Der Lehrgang schließt mit einer kommissionellen Prüfung vor der NÖ Landessanitätsdirektion ab.

Diese Ausbildung „Ordinationsassistenz“ richtet sich nach dem medizinischen Assistenzberufe-Gesetz (MAB-Ausbildungsverordnung).

Die Ausbildung in der Ordinationsassistenz kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem/einer niedergelassenen Arzt/Ärztin, einer ärztlichen Gruppenpraxis, einem selbstständigen Ambulatorium oder einer Sanitätsbehörde erfolgen, sofern diese/r alle in der Ausbildung vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Wird das Dienstverhältnis während der theoretischen Ausbildung beendet und kein neues Dienstverhältnis abgeschlossen, kann die theoretische Ausbildung drei Monate fortgesetzt werden, sofern die praktische Ausbildung zur Gänze absolviert ist.

Administrativer Bereich:

Der Absolvent/Die Absolventin

  • kann mit gängigen Bürogeräten (z. B. Telefon, Scanner, Kopierer) umgehen;
  • kann ordinationsspezifische EDV-Systeme anwenden;
  • kennt die Prinzipien der elektronischen Patienten- bzw. Arzneimitteladministration, z. B e-card, Arzneimittelbewilligungsservice (ABS) und Erstattungskodex (EKO);
  • kennt die Prinzipien der Abrechnung mit den Sozialversicherungen und Privatpatienten einschließlich Mahnwesen;
  • kann typische Geschäftsbriefe aufsetzen bzw. Korrespondenzen abwickeln;
  • kennt die Grundzüge der Buchführung zur Verwaltung einer Handkassa;
  • kann Patienten/Patientinnen beim Ausfüllen gängiger Formulare bzw. Anträge anleiten.


Aufnahme in die duale Ausbildung:
  • Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe
  • Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterauszug)
  • Einverständniserklärung des Dienstgebers

Über die endgültige Aufnahme entscheidet das Wirtschaftsförderungsinstitut.

HINWEIS: Die Dauer einer Trainingseinheit (TE) beträgt bei dieser Veranstaltung 45 Minuten.
Inhalt

  • Erste Hilfe und Verbandslehre
  • Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich Gesundheitsberufe
  • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
  • Einführung in die allgemeine Hygiene
  • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Medizinische Terminologie und Dokumentation
Ideal für

Die Ausbildung „Ordinationsassistenz“ richtet sich nach dem medizinischen Assistenzberufe-Gesetz (MAB-Ausbildungsverordnung). Das Bundesgesetz „Medizinische Assistenzberufe-Gesetz“ (MABG) vom 25. September 2012 und der entsprechenden Ausbildungsverordnung vom 30. September 2013 regeln u. a. die Ausbildung und Berufsbezeichnung der Ordinationsassistenz.

Personen, die zur Ausübung der Ordinationsassistenz berechtigt sind, dürfen die Berufsbezeichnung „Ordinationsassistent/in“ führen.


Tätigkeitsbereiche:

  • Durchführung einfacher Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen
  • Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen und standardisierten Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Testing) einschließlich der Blutentnahme aus den Kapillaren im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik
  • Blutentnahme aus der Vene, ausgenommen bei Kindern
  • Betreuung der Patienten
  • Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte und sonstiger Geräte und Behelfe sowie die Abfallentsorgung
  • Durchführung der für den Betrieb der Ordination erforderlichen organisatorischen und administrativen Tätigkeiten

Qualifikationsprofil:

Medizinischer Bereich:

Der Absolvent/Die Absolventin

  • hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;
  • kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen (einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) in ärztlichen Ordinationsstätten, ärztlichen Gruppenpraxen bzw. Ambulatorien und Sanitätsbehörden sowie die Rolle und Funktion von Ordinationsassistenten/-assistentinnen in den genannten Einrichtungen;
  • hat einen Einblick in das Regelwerk, welches für die unmittelbare Patientenbetreuung in der Ordinationsstätte erforderlich ist (Sozialversicherung, Krankentransport, Gesundheitsberufe einschließlich Facharztbereiche und deren Leistungsschwerpunkte);
  • kennt die in der Primärversorgung häufig auftretenden Krankheiten und Infektionsrisiken sowie die notwendigen Selbstschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz;
  • kann die ihm/ihr übertragenen Maßnahmen entsprechend dem Hygiene- und Entsorgungsplan durchführen;
  • hat Grundkenntnisse betreffend Gebarung und Verschreibung von Arzneimitteln und Medizinprodukten;
  • hat Grundkenntnisse über standardisierte diagnostische und therapeutische Maßnahmen (z. B. EEG, EKG, Audiometrien), kennt die im Rahmen dieser Untersuchungen/Interventionen zum Einsatz kommenden Geräte, Materialien bzw. Utensilien und kann diese im eigenen Aufgabenbereich fachgerecht bedienen bzw. anwenden;
  • kann folgende, häufig angewendete Untersuchungen/Interventionen vorbereiten, durchführen und nachbereiten und kennt die Vorgangsweise bei möglichen Fehlerquellen und Komplikationen (z. B. Erste Hilfe-Maßnahmen):
    • Erhebung medizinischer Basisdaten,
    • Blutabnahme aus der Kapillare und aus der Vene (ausgenommen bei Kindern)
    • Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren;
  • kann Gewebe- bzw. Untersuchungsmaterial (z. B. Blutproben, Gewebe) versandgerecht aufbereiten und weiterleiten;
  • handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;
  • handelt innerhalb der rechtlichen und fachlichen Grenzen des Berufs;
  • erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;
  • wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

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