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Die NIS2-Richtlinie sieht für Unternehmen vor, sich vor Cyberangriffen verpflichtend zu schützen. Holen Sie sich in unserem Kursangebot das Know-How, um die EU-Regelungen korrekt umsetzen.
NIS2/NIS-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen
Cybersicherheit im Überblick
Diese Lernstrecke vermittelt temporeich und kompakt, was Entscheidende wissen müssen:
- Welche Auswirkungen haben rechtliche Rahmenbedingungen auf mein Unternehmen?
- Wie kann ich Schadenspotenziale für mein Unternehmen reduzieren?
- Wie kann ich mehrere Themengebiete überblicken und steuern?
- In welchem Zusammenhang steht das NIS-Gesetz mit der DSGVO und dem AI Act?
NIS2/NISG: Ihr Nutzen
Teilnehmende profitieren durch zahlreiche Praxisbeispiele und Umsetzungshinweise. So können Sie Cybersicherheits-Themen richtig einschätzen und priorisieren.
Wichtig: Diese Lernstrecke ersetzt keine Rechtsberatung bei unternehmensspezifischen Fragestellungen.
NIS2/NISG: Was Sie erwartet
- 8 Lerneinheiten
- Online-Lernstrecke mit praxisrelevanten Beispielen, Hinweisen, Grafiken, Kurzvideos und Handlungsempfehlungen
- Quiz und Zertifikat
- Viele nützliche Links und Verweise
Was ist NIS2 bzw. das NIS-Gesetz?
NIS steht für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Das NIS-Gesetz (NIS) ist die österreichische Umsetzung der NIS2-EU-Richtlinie. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 17. Oktober 2024 umsetzen.
- Wie können Sie sich vor Cyberangriffe schützen, welche Angriffsformen und -wege gibt es?
- Erste Hilfe, welche Schritte sind im Falle eines Angriffs zur Schadensbegrenzung erforderlich?
- Gesetzliche Maßnahmen, welche Meldepflichten sind vorgeschrieben?
- Welche To-do's müssen beachtet werden?
- Fallbeispiele und Best Practices
Ideal für Sektoren hoher Kritikalität / sonstige kritische Sektoren
Von dieser Lernstrecke profitieren vor allem Leitungsorgane in NIS2-relevanten Unternehmen. Besonders relevant sind die Inhalte für mittlere und große Unternehmen bestimmter kritischer Sektoren ab 50 Mitarbeiter:innen oder ab 10 Mio. Euro Jahresumsatz.
In Österreich müssen verschiedene Organisationen und Einrichtungen die Vorgaben der NIS2-Richtlinie umsetzen.
Die wichtigsten Zielgruppen sind:
- Betreiber wesentlicher Dienste (Essential Services): Dazu gehören Unternehmen und Einrichtungen in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und andere, die für das Funktionieren der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind.
- Anbieter digitaler Dienste (Digital Services): Dazu zählen Unternehmen, die digitale Dienste bereitstellen, wie Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Cloud-Dienste.
- Behörden: Auch öffentliche Einrichtungen, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind, müssen die Anforderungen erfüllen.
Das hängt von vielen Faktoren ab.
- Sektor: Die NIS2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren, wie: Energie, Transport und Verkehr, Bankwesen und Finanzmärkte, Gesundheit, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, Digitale Infrastruktur, Öffentliche Verwaltung, Lebensmittelproduktion, Raumfahrt, Postdienste und Lieferdienste
- Größe des Unternehmens: Die Richtlinie betrifft hauptsächlich mittlere und große Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen sind oft von der NIS2 ausgenommen, es sei denn, sie spielen eine wesentliche Rolle in kritischen Infrastrukturen oder bieten wichtige Dienstleistungen an.
- Art der Tätigkeit: Sind Sie Betreiber eines wesentlichen Dienstes oder Anbieter digitaler Dienste (z. B. Cloud-Dienste, Online-Marktplätze, Suchmaschinen), könnten Sie ebenfalls betroffen sein.
- Sicherheitsrelevanz: Wenn Ihre Organisation eine kritische Rolle im Hinblick auf die nationale oder europäische Cybersicherheit spielt, sind Sie wahrscheinlich verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen.
Die NIS2-Richtlinie sollte bis 17. Oktober 2024 in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Wann die Umsetzung in Österreich erfolgt, ist derzeit noch offen.
NIS steht für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Derzeit gilt die NIS-Richtlinie aus 2016, die in Österreich mit dem NIS-Gesetz umgesetzt wurde. Die derzeit geltenden Regelungen betreffen vorwiegend Unternehmen der kritischen Infrastruktur und Anbieter digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud Computing-Dienste).
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