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gemäß der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte lt. BGBL.Nr. 277/1995 (i.d.g.F.)
Lehrgang Sicherheitsfachkraft
Mit diesem Lehrgang eignen Sie sich eine europaweit anerkannte Zusatzqualifikation als Sicherheitsfachkraft an und schaffen die Grundlage, um Betriebe bei der Umsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz professionell zu unterstützen. Sie lernen die gesetzlichen Anforderungen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und SFK-Verordnung kennen und erwerben praxisnahes Fachwissen für den Einsatz in unterschiedlichen Branchen und auf Baustellen. Sie erfahren, wie Gefahren systematisch erkannt, bewertet und vermieden werden und wie Arbeitgeber:innen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen unterstützt werden können. Darüber hinaus entwickeln Sie die Fähigkeit, sicherheitsrelevante Inhalte verständlich an Mitarbeiter:innen und Führungskräfte zu kommunizieren und bauen durch den Austausch mit Expert:innen und Lehrgangskolleg:innen ein wertvolles berufliches Netzwerk auf. Nach Abschluss des Lehrgangs verfügen Sie über das notwendige Wissen, um als Sicherheitsfachkraft im Unternehmen tätig zu sein oder selbstständig zu arbeiten.
Von insgesamt 288 Trainingseinheiten werden 96 Trainingseinheiten im betreuten Selbststudium abgehalten.
Dafür steht ihnen die WIFI-Lernplattform zur Verfügung.
Besuchen Sie die INFO-Veranstaltung und erfahren Sie alle Details zum Lehrgang.
- Einführung und Grundlagen
- Rechtsgrundlagen, Normen
- Organisationsgrundlagen, Evaluierungsmethoden
- Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
- Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
- Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung
- Einbindung von Sicherheitserkenntnissen
- Kosten-Nutzenanalysen
- Psychologie, Grundlagen und Anwendung
- Schnittstellen
- Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich)
Personen mit technischer oder naturwissenschaftlicher Ausbildung sowie Fachkräfte mit entsprechender Berufserfahrung, die künftig als Sicherheitsfachkraft (branchenunabhängig) tätig sein möchten.
Zulassung zum Lehrgang:
Zur Fachausbildung zugelassen sind Personen mit abgeschlossenem technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium, HTL-Abschluss, Meisterprüfung, Werkmeisterschule oder vergleichbarer Ausbildung sowie mindestens zweijähriger einschlägiger Berufspraxis.
Alternativ können Personen mit mindestens vierjähriger betrieblicher Tätigkeit und bestandener Aufnahmeprüfung zugelassen werden. Die schriftliche Aufnahmeprüfung findet im Rahmen der INFO-Veranstaltungen statt und überprüft das logische Denkvermögen sowie das grundlegende technische Verständnis. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 30 bis 60 Minuten.
Bei Voranmeldung zum Kurs erhalten Sie eine Aufforderung, die entsprechenden Nachweise und Praxiszeitbestätigungen zur Überprüfung zu übermitteln.
Sie suchen die passende Förderung? Wir haben für Sie Fördertipps für Privatpersonen und Unternehmen zusammengestellt. Informieren Sie sich einfach online!
4 Schritte zur Kursförderung:
- Kurs auswählen
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