Lehrgang für die Errichtung von Alarm-, Brandmelde-, Video- und Zutrittskontrollanlagen
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Die Qualifikation für den Zugang zum reglementierten Gewerbe der Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen, oder eine Zusatzqualifikation für Ihren Geschäftsbereich!

Zeugnis
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 128,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 71440035
    Wochenendkurs
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    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 71440035
    2 190,00 EUR Kursnummer: 71440035
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    ZEIT 128,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 71440016
    Tageskurs
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    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 71440016
    2 190,00 EUR Kursnummer: 71440016
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    ZEIT 128,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 71440026
    Tageskurs
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    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 71440026
    2 190,00 EUR Kursnummer: 71440026
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    ZEIT 128,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 71440036
    Tageskurs
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 71440036
    2 190,00 EUR Kursnummer: 71440036
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    ZEIT 128,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 71440025
    Wochenendkurs
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 71440025
    2 190,00 EUR Kursnummer: 71440025
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    ZEIT 128,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 71440015
    Wochenendkurs
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 71440015
    2 190,00 EUR Kursnummer: 71440015

Alarmanlagentechniker:innen Ausbildung - Lehrgang

Beschreibung und Nutzen

Dieser Lehrgang beinhaltet die Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen gem. BGBl. II 41/2003 § 4 und BGBl. II 149/2023, wenn Sie die Gewerbeberechtigung für Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und Zutrittskontrolle erwerben wollen.

Zur Erlangung des eingeschränkten Gewerbes der Elektrotechnik für die Errichtung von Alarmanlagen ist zusätzlich zum positiven Abschluss des Lehrganges ein schriftlicher Praxisnachweis erforderlich. Das Unternehmen muss während der nachgewiesenen Praxiszeit die Gewerbeberechtigung zur Errichtung von Alarmanlagen besitzen.

Dieser Kurs ist speziell auf die Anforderungen der individuellen Befähigung in NÖ abgestimmt.

Sollten Sie Interesse aus einem anderen Bundesland haben, empfehlen wir vorab eine Abklärung mit der jeweiligen Landesinnung (Wirtschaftskammer) bzw. den zuständigen Behörden (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft).

Inhalt
  • Anlagenkonzeption gem. TRVE 31-7
  • Begriffs- und Richtlinienkunde
  • Alarmorganisation und Einsatztechnik
  • Zutrittskontrollanlagen
  • Videoüberwachung
  • Projektierung von Alarmanlagen
  • Brandmeldetechnik gem. TRVB123
  • Rechtliche Aspekte
  • Versicherungstechnisches Fachwissen
  • Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung nach OVE R2
Ideal für
  • Personen, die die individuelle Befähigung zur Gewerbeberechtigung in der Elektrotechnik für Alarm-, Brandmelde-, Video- und Zutrittskontrollanlagen anstreben.
  • Interessierte, die in dieser Branche tätig sein möchten, werden auf ein Fachgespräch vor einer Kommission zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung in Form einer individuellen Befähigung für die Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen (gem. § 4 BGBl. II 41/2003 und BGBl. II 149/2023) vorbereitet.

Voraussetzungen zum Erlangen der Gewerbeberechtigung

  • Ein Befähigungsnachweis im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Mechatronik oder
  • Eine Absolvierung einer fach-einschlägigen Hochschule, Fachhochschule, HTL und eine einjährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagen oder
  • Eine fach-einschlägige Lehrabschlussprüfung im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Elektronik, Mechatronik oder Werkmeisterschule und eine mindestens 2-jährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagen oder
  • Eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Errichtung von Alarmanlagen.

Zum Ende dieses Lehrgangs wird nach einer positiven schriftlichen Projektarbeit und einem positiven Fachgespräch vor einer Kommission der erfolgreiche Abschluss bestätigt.

Empfehlung:

Informieren Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Landesinnung (Wirtschaftskammer) und der zuständigen Behörde über die Anforderungen zur individuellen Befähigung.

Sie erhalten ein Gutachten der Landesinnung der Elektro- und Alarmanlagentechniker NÖ welches zur Vorlage bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat dient. Über die Erteilung eines individuellen Befähigungszugangs entscheidet dann die zuständige Behörde.

WKNÖ - Landesinnung der Elektrotechniker
Wirtschaftskammer- Platz 1, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742 851 - 19130
https://www.wko.at/branchen/noe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/start.html

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