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Barrierefreiheit im Web ist seit 2025 kein „Nice-to-have“ mehr, sondern in vielen Bereichen Pflicht. Zudem bietet eine barrierefreie Website große Chance für Unternehmen, mehr Kundinnen und Kunden zu erreichen sowie online sichtbarer zu werden. Wer seine Website barrierefrei macht, stärkt gleichzeitig Usability, SEO und die Sichtbarkeit in KI-Antworten. Wir beantworten in diesem Artikel die wichtigsten Fragen zur Barrierefreiheit im Web!
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit im Web heißt: Alle Menschen können deine Website nutzen – unabhängig von Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Inhalte und Funktionen müssen so gestaltet sein, dass sie mit verschiedenen Geräten und Hilfsmitteln zugänglich bleiben.
Die Basis sind die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie fordern, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind – etwa durch Alternativtexte, klare Struktur, gute Kontraste und Tastaturbedienbarkeit.
Lohnt sich eine barrierefreie Website für mich?
Barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Sie…
- …öffnen dein Angebot für eine größere Zielgruppe, inklusive Menschen mit Behinderungen und älteren Personen.
- …verbessern die Nutzerfreundlichkeit für alle durch klare Struktur und verständliche Inhalte.
- …zahlen direkt auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) ein, weil Suchmaschinen gut strukturierte, saubere und schnell ladende Seiten bevorzugen.
Im Zeitalter von KI-gestützten Suchsystemen (GEO – Generative Engine Optimization) profitieren zudem Inhalte, die klar aufgebaut, logisch strukturiert und einfach formuliert sind. Genau das ist das Ziel barrierefreier Websites.
Für wen gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft in der Regel Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Konsumentinnen und Konsumenten anbieten – z.B. Webshops, Buchungsplattformen, Apps oder bestimmte Service-Portale. Entscheidend ist, ob du deine Leistungen der Allgemeinheit zugänglich machst und nicht nur rein im B2B-Bereich tätig bist. Die WKO bietet auf ihrer Website einen detaillierten Überblick, welche Unternehmen und Betriebe von der Regelung betroffen sind.
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für kleine Unternehmen und Ein-Personen-Unternehmen?
Ja, die Pflichten können auch kleine Betriebe treffen, wenn sie entsprechende digitale Angebote bereitstellen. Ob Ausnahmen oder Erleichterungen greifen, hängt von Angebot, Branche und zum Teil von wirtschaftlicher Zumutbarkeit ab – in diesem Fall lohnt sich oft eine individuelle Beratung z.b. bei der Wirtschaftskammer.
Muss ich meine bestehende Website komplett neu machen?
Nicht unbedingt. Oft lassen sich viele Barrieren durch gezielte Anpassungen an Struktur, Kontrasten, Formularen und Inhalten reduzieren. Wenn die technische Basis sehr veraltet ist, kann ein Relaunch aber sinnvoller und langfristig günstiger sein.
Woher weiß ich, wie barrierefrei meine Website ist?
Du kannst mit kostenlosen Prüf-Tools starten und zusätzlich manuell testen (Tastaturbedienung, Lupenfunktion, Screenreader-Komptabilität). Für ein fundiertes, ganzheitliches Bild empfiehlt sich ein professionelles Accessibility-Audit, das Technik, Design und Content gemeinsam bewertet.
Wie aufwendig ist es, Mitarbeiter:innen zum Thema Barrierefreiheit zu schulen?
Mit einer strukturierten Ausbildung können Schlüsselpersonen in relativ kurzer Zeit ein solides Fundament aufbauen – etwa Web-Verantwortliche, Content-Teams oder Marketing. Wichtig ist, dass Mitarbeitende lernen, Barrierefreiheit im Alltag mitzudenken, statt sie als Sonderaufgabe zu sehen.
Zahlt sich eine Ausbildung zum/zur Barrierebeauftragten am WIFI NÖ aus?
Ja, wenn du im Unternehmen als zentrale Ansprechperson in allen Bereichen der Barrierefreiheit fungieren möchtest. Nach der Ausbildung kannst du besser einschätzen, welche Maßnahmen Priorität haben, wie du gesetzliche Vorgaben erfüllst und wie du dein Team mitnimmst. Genau hier setzt die WIFI NÖ „Ausbildung zum/zur Barrierebeauftragten“ an.
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